Rechtskräftiger Freispruch für einen Facebook-User, gegen den Grünen-Chefin Eva Glawischnig gerichtlich vorgegangen ist: Der Steirer hatte ein Glawischnig-Zitat erfunden ("Schutzssuchende müssen das Recht haben, auf Mädchen loszugehen! Alles andere wäre rassistisch."). Das Landesgericht Graz wertete dies als erkennbare Satire und sprach den Angeklagten frei, das Oberlandesgericht bestätigte diese Entscheidung.
Die aus der Partei gefeuerten Jung-Grünen motzen weiter, mehrere grüne Landeschefs rebellieren und die Umfragewerte sind so mau wie immer: Für die Obfrau der Grünen läuft's derzeit nicht wirklich gut. Politische Beobachter betiteln die akute Krise der Fraktion bereits als "Anfang vom Ende" der Parteikarriere von Glawischnig und ihrem engsten Beraterteam, dem zahlreiche Kommunikationsfehler vorgeworfen werden.
Gewonnener Zivilprozess spielte keine Rolle
In dieser ohnehin unerfreulichen Situation setzte es nun die nächste Niederlage für die Parteichefin: Das Landesgericht Graz sprach jenen Facebook-User frei, den Glawischnig wegen des mutmaßlichen Tatbestands der üblen Nachrede nach dem Strafgesetzbuch angezeigt hatte. Auch eine finanzielle Entschädigung der Grünen-Obfrau nach dem Medienrecht wurde nicht gewährt, berichtet die "Presse" in ihrem Rechtspanorama.
Dass die Politikerin erst kürzlich in dieser Causa einen Zivilprozess gewann, spielte für dieses Verfahren keine Rolle: Auch das Oberlandesgericht bestätigte den Freispruch des Facebook-Users.
"Nicht ernsthaft anzunehmen", dass Kommentar von ihr stammte
Das wichtigste Argument dafür war: Das Posting sei als "Kritik an der grünen Politik in der Flüchtlingskrise" zu werten. Außerdem sei "nicht ernsthaft anzunehmen", dass Glawischnig "tatsächlich eine derartige Meinung vertritt". Der Facebook-User hatte laut Oberlandesgericht eben mit seinen Aussagen "die seinerzeit unter dem Schlagwort 'Willkommenspolitik' zusammengefasste Position kritisiert".
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