Kopf in Gefahr

Nur mit Radhelm sicher unterwegs!

Gesund
04.04.2017 13:27

"Ich bin ein guter Fahrer, ich brauche das nicht!" So das Argument 10- bis 15-jähriger Pedalritter, um der schützenden Kopfbedeckung "zu entgehen". Dabei ist besonders diese Altersgruppe stark gefährdet, sich schwer am Kopf zu verletzen. Wer einen Helm trägt, senkt hingegen das Risiko dafür um 85 Prozent!

5000 Kinder tun sich in Österreich jährlich beim Radfahren weh, jedes dritte sogar massiv! Auch, weil viel zu wenige einen gut sitzenden Helm tragen, nämlich nur 42 Prozent. Dabei besteht eine gesetzliche Pflicht bis 12 Jahre!

Vor allem unter den Teenagern gilt der "Deckel" aber als uncool. Während beim Skisport 95 Prozent mit Helm fahren, ist es beim Radfahren nur noch ein Drittel. "Dabei steigt das Risiko schwerer Kopfverletzungen mit den Jahren. Je älter die Kids, desto schneller sind sie unterwegs", erklärt der Grazer Kinderchirurg Prof. Holger Till, Präsident von "Große schützen Kleine" (Komitee zur Unfallverhütung). Experten fordern deshalb, die Helmpflicht wie beim Skifahren weiter auszudehnen. Auch Eltern sollten mit gutem Beispiel voran gehen!

Die wichtigsten Sicherheitstipps für ungetrübte Radausfahrten mit Kindern von "Große schützen Kleine":

Immer und mit jedem Alter einen gut sitzenden Radhelm tragen!

Ein guter Fahrradhelm muss

  • passen und darf nicht rutschen.
  • die Stirn, die Schläfen und den Hinterkopf schützen.
  • richtig aufgesetzt werden (Kinnriemen verläuft vor und hinter dem Ohr, Helm endet einen Daumen breit über den Augenbrauen, zwischen Kinnriemen und Kinn passt nur eine Daumenbreite).
  • nach einem Unfall/Sturz ausgetauscht werden. Unsichtbare Haarrisse können die Schutzwirkung verringern.

Die richtige Beherrschung des Fahrrades muss mit dem Sprössling immer wieder geübt werden.

Das Fahrrad sollte im Frühjahr einem Sicherheitscheck unterzogen werden.

Das Radfahren auf Gehsteigen oder Gehwegen ist verboten. Gibt es einen Radweg oder einen Geh- und Radweg, muss dieser von Radfahrern auch benützt werden. Nebeneinanderfahren ist nur auf Radwegen, in Wohnstraßen und auf öffentlichen Straßen bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern erlaubt.

Die Geschwindigkeit dem persönlichen Fahrkönnen und den äußeren Bedingungen anpassen!

Auf Stützräder und dreirädrige Laufräder möglichst verzichten, da diese ein falsches Gleichgewichtsgefühl vermitteln.

Auch für im Fahrradanhänger mitgeführte Kinder besteht Helmpflicht. Gurte schützen das Kind bei einem Unfall. Darauf achten, dass die Kleinen nicht in die Fahrradspeichen greifen können und sie keine langen Schals tragen (Strangulationsgefahr!).

Eva Greil-Schähs, Kronenzeitung

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