Vorsicht, Abzocke!

Warnung vor “unschlagbar günstigen” Möbelpackern

Wohnkrone News
04.06.2017 09:16

Bietet ein Umzugsunternehmen seine Dienste unschlagbar günstig an, ist Vorsicht geboten: Beim Verein für Konsumenteninformation häufen sich Fälle von Abzocke. Die Wiener Wirtschaftskammer rät, vor Auftragserteilung Erkundigungen einzuholen. Sonst steht man im schlimmsten Fall mit seinen Möbeln auf der Straße.

Im "Konsument"-Magazin (Juni-Ausgabe) werden beispielhaft drei Fälle enttäuschter Kunden geschildert: Eine Wienerin engagierte um knapp 500 Euro Möbelpacker für ihre Mutter. Beim vereinbarten Termin dann die böse Überraschung: Auf der Stelle seien 2160 Euro zu bezahlen, sonst werde kein Handgriff getätigt. Die schockierte 77-Jährige ging zur Bank und zahlte. Ein Wiener Pensionist vereinbarte telefonisch die Entrümpelung seines Dachbodens um 200 Euro. Zwei Arbeitskräfte begannen mit der Räumung, die Möbel stellten sie am Straßenrand ab. Dann erschien laut VKI der Chef und verlangte 2000 Euro in bar. "Er drohte, dass alle Arbeiten gestoppt und die Möbel auf der Straße stehen gelassen würden", berichtete der Kunde. Am Ende bezahlte er 950 Euro.

Auch der Umzug einer Familie nach Schweden ging nicht problemlos über die Bühne. Zwei Möbelpacker hätten sämtliches Mobiliar im Haus und auf dem Gehsteig verteilt. "Dann kam ein dritter Herr. Er bezeichnete das Pauschalangebot in Höhe von 1850 Euro als Basis und kam auf eine lange Liste weiterer Leistungen, die bezahlt werden müssten", so die Kundin. Am Ende betrugen die Kosten 6600 Euro.

Im Zweifelsfall die Wirtschaftskammer kontaktieren
Bei der Wirtschaftskammer Wien füllen zwei der drei betroffenen Firmen - MHY profitransport GmbH und Donau-Umzug - "jeweils einen Aktenordner", berichteten die Konsumentenschützer. "Zu den Unternehmen sind uns zahlreiche Beschwerden bekannt", sagte Johannes Adensamer, Geschäftsführer der Fachgruppe Wien Klein-Transporteure. Er rät: "Rufen Sie im Zweifelsfall bei der Wirtschaftskammer an und informieren Sie sich über die Firma." Das KT-Gütesiegel listet zudem Anbieter, die sich auf ein gewisses Qualitätsniveau verpflichten.

Kostenvoranschlag unverzichtbar
Im Nachhinein gegen solche Praktiken vorzugehen, sei für Private schwierig, sagte Maria Ecker vom VKI. "Eine Klage ohne Rechtsschutzversicherung ist wegen des Prozesskostenrisikos nicht ratsam. Selbst wenn man vor Gericht Erfolg hat, kann es sein, dass man auf den Kosten sitzen bleibt und sein Geld nicht zurückbekommt, etwa, wenn die Firma in Konkurs geht. Derartige Praktiken sind uns leider wohlbekannt."

Die Juristin rät, bei günstigen Angeboten im Internet skeptisch zu sein. "Vereinbaren Sie einen kostenlosen Besichtigungstermin vor Ort und verlangen Sie immer einen schriftlichen Kostenvoranschlag, der jedenfalls das Leistungsvolumen, den Preis und die Art der Bezahlung enthält." Wird dann deutlich mehr als vereinbart als verlangt und der Kunde gar zur Zahlung gedrängt, hat Ecker nur einen Rat: "Rufen Sie die Polizei."

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