Netflix, Amazon und andere Video-On-Demand-Dienste müssen künftig 30 Prozent europäische Filme in ihrem Repertoire vorweisen. Die EU-Medienminister beschlossen am Dienstag in Brüssel eine entsprechende Änderung der EU-Medienrichtlinie. Außerdem gelten Vorgaben zu Jugendschutz und Werbung künftig auch für Videoplattformen wie YouTube und soziale Medien, bei denen Videos eine wichtige Rolle spielen.
Großbritannien, Dänemark, Finnland, die Niederlande und Luxemburg trugen den Kompromiss nicht mit, wurden aber von den anderen Staaten überstimmt. Diese Länder waren gegen eine verpflichtende europäische Filmquote für On-Demand-Videodienste eingetreten. Bisher gilt eine 20-prozentige europäische Filmquote nur für Fernsehsender. Auch das Europaparlament hat für die Reform der Richtlinie eine 30-prozentige Quote verlangt.
Die EU-Medienminister erzielten zunächst nur Eckpunkte einer Einigung. Die detaillierte Reform muss dann noch zwischen dem EU-Ministerrat und dem Europaparlament verhandelt werden. Inkrafttreten können die neuen Regeln frühestens im kommenden Frühjahr. Bei Verzögerungen könnte es aber auch sein, dass das Dossier erst unter österreichischer EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Hälfte 2018 abgeschlossen wird, hieß es in Ratskreisen.
Für Österreich hatte Medienminister Thomas Drozda Zustimmung zu der Reform der EU-Medienrichtlinie gezeigt. Zentrale Frage sei der Anwendungsbereich. "Für Plattformen, die mit der Verbreitung audiovisueller Inhalte in unmittelbare Konkurrenz zu Fernsehen und Fernsehen auf Abruf treten, müssen die gleichen Maßstäbe gelten", forderte er. Neben Bestimmungen zum Jugendschutz und zur Bekämpfung vom Hass im Netz müssten auch die grundlegenden Werbevorschriften für Anwender von Internet-Plattformen zur Anwendung kommen.
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