Um Kärntens einstigen Spitzenpolitiker Josef Martinz ist es still geworden. Er hat seine Haftstrafe aus dem Prozess um Dietrich Birnbacher abgesessen und als Erster auch eine Million Euro Schadenersatz geleistet. Dass "Birni" nun nachgezogen und ebenfalls Geld zurückgezahlt hat, kann ihm egal sein. Martinz ist heute Privatmann - doch ein Verfahren, das er derzeit führt, holt ihn zurück ins Rampenlicht. Das Urteil wird von der Kärntner Justiz mit Spannung erwartet.
Denn Martinz war nie zufrieden damit, wie das Strafverfahren gegen ihn einst von Richter Manfred Herrnhofer geführt wurde. "Nur der Gutachter der Staatsanwaltschaft wurde zugelassen - aber kein einziger der renommierten Privatgutachter", berichtet sein Rechtsanwalt Alexander Todor-Kostic. Knackpunkt: Wie viel war die Leistung Birnbachers wert? Da reichten die Gutachten von 300.000 Euro bis zu mehrere Millionen; aber nur das für die Angeklagten ungünstigste galt.
Aus diesem Grund ortete Martinz eine Menschenrechtsverletzung und hat über Todor-Kostic den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angerufen. Hintergrund ist, dass Anwälte schon lange die fehlende Waffengleichheit vor Gericht beklagen - auch der Verfassungsgerichtshof hatte ähnliche Bedenken. Strafrechtsreformen gehen vielen Verteidigern im Sinne eines "Fair Trial" aber bisher nicht weit genug.
Daher wird die Entscheidung aus Straßburg in der Causa Martinz mit Spannung erwartet. Am 1. Juni soll sie bekannt gegeben werden - und das Urteil könnte es in sich haben. "Wenn wir mit unserer Beschwerde recht bekommen und die EU-Richter eine Menschenrechtsverletzung feststellen, müsste das Strafverfahren neu aufgerollt werden", meint Todor-Kostic. Und es gäbe möglicherweise auch Anspruch auf Schadenersatz. Martinz hat bereits eine entsprechende Forderung an die Finanzprokuratur als Vertreterin der Republik vorbereitet.
Kerstin Wassermann, Kärntner Krone
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