Dramatische Wende im Fall einer brutalen Sexattacke auf eine 16-Jährige, im Zuge derer am Dienstag ein Fahndungsbild von der Polizei veröffentlicht wurde. Wie sich herausstellte, handelt es sich bei dem "Gesuchten" nicht etwa um einen mutmaßlichen Vergewaltiger, sondern um US-YouTube-Star Sam Albert, der mit dem Fall natürlich nichts zu tun hat. Das Foto stammt offenbar von dem getürkten Social-Media-Account des möglichen Täters. Eine Verwechslung war aber für die Exekutive kaum vorhersehbar, zumal das Opfer den Abgebildeten auch eindeutig identifiziert hatte.
Sofort nachdem durch zahlreiche entsprechende Anrufe bei den Ermittlern klar wurde, dass das Fahndungsfoto nicht den Verdächtigen zeigen könne, wurde die Veröffentlichung widerrufen. Gegenüber krone.at erklärte Polizeisprecher Thomas Keiblinger, dass man die Angaben des Opfers allerdings für "sehr plausibel" gehalten habe.
"Längeren Zeitraum miteinander verbracht"
Täter und Opfer hatten - noch ehe es zu der Attacke in dem Skaterpark in Wien-Liesing kam - "einen längeren Zeitraum miteinander verbracht", schilderte Keiblinger. Da die 16-Jährige den angeblichen Sextäter auf dem späteren Fahndungsbild "eindeutig identifiziert" hatte, musste man seitens der Polizei davon ausgehen, dass es sich tatsächlich um den mutmaßlichen Täter handelte.
Staatsanwalt stimmte Veröffentlichung zu
Zwischen Täter und Opfer gibt es zudem einen Schriftverkehr. Das nun fälschlicherweise veröffentlichte Bild sei ein Foto, das die 16-Jährige selbst via Facebook der Polizei gezeigt habe. Es stammt wohl vom Social-Media-Account des möglichen Täters. Der Beschuldigte verfügte im Übrigen über weitere Fake-Profile. Mit einem solchen kontaktierte er im April erneut die junge Frau, diese ließ sich aber auf keine weitere Kommunikation mehr ein.
"Das Opfer hat angegeben, dass es sich bei dem Abgebildeten 'hundertprozentig' um den Täter handelt", so Keiblinger weiter. Daraufhin habe die Staatsanwaltschaft, die stets über die Veröffentlichung von Fahndungsbildern entscheidet, ihr Okay gegeben.
Veröffentlichung war "verhältnismäßig"
Für eine Veröffentlichung der Bilder lagen im gegenständlichen Fall "die gesetzlichen Voraussetzungen auf jeden Fall vor", so Nina Bussek von der Staatsanwaltschaft. Beim Vorwurf eines schweren Raubes in Verbindung mit einem Sexualdelikt sei die Veröffentlichung "verhältnismäßig".
Weitere Einvernahme des Opfers
Das weitere Vorgehen der Ermittler sieht nun wie folgt aus: Zunächst werde am Dienstagnachmittag ein weiterer Befragungstermin mit dem Opfer vereinbart. Dabei müsse die 16-Jährige mit den neuen Fakten konfrontiert werden. Aus langjähriger Berufserfahrung wisse er, dass es immer wieder Fälle gibt, bei denen Opfer felsenfest davon überzeugt seien, dass ihre Identifikation korrekt sei, so Keiblinger.
Ebenfalls möglich sei aber auch, dass sich der Fall nun in eine gänzlich andere Richtung entwickelt. Die Ermittlungen zu der Sexattacke gehen jedenfalls weiter, bestätigte der Polizeisprecher.
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