Polizisten haben am Samstagabend am Wiener Donauinselfest eine Vergewaltigung verhindert. Sie zerrten den 18-jährigen Täter, der bereits auf einer 21-Jährigen saß und ihr T-Shirt gewaltsam entfernt hatte, vom Opfer und nahmen ihn fest. Die junge Frau blieb körperlich unverletzt. Die Staatsanwaltschaft setzte den Afghanen am Sonntag auf freien Fuß.
Wie die 21-Jährige gegenüber der Polizei angab, war sie am Samstag gegen 23 Uhr vor der Kronehit-Bühne von einer Gruppe männlicher Jugendlicher eingekreist und bedrängt worden. Der 18-Jährige soll bereits da die Frau umklammert und sie an den Brüsten und im Intimbereich begrapscht haben. Die 21-Jährige konnte sich losreißen, sie flüchtete Richtung Treppelweg.
Der 18-Jährige verfolgte sie. Er zerrte sie in ein Gebüsch, setzte sich auf die Frau und riss ihr das T-Shirt vom Körper, berichtete Polizeisprecher Harald Sörös. Polizisten der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität in zivil hatten gesehen, wie der Mann sein Opfer ins Gebüsch gezogen hatte. Sie rannten sofort hin und konnten durch ihr Einschreiten offenbar eine Vergewaltigung verhindern.
Die junge Frau wurde dem Rettungsdienst übergeben, sie blieb körperlich unversehrt. Gegenüber der Polizei gab sie an, dass sie mit Freundinnen beim Konzert gewesen war und dass sie diese vor dem Übergriff verloren und nicht wiedergefunden habe. Auch sei sie alkoholisiert gewesen.
Afghane bestreitet Vergewaltigungsversuch
Der Afghane, ein Asylberechtigter, bestritt in seiner Einvernahme einen Vergewaltigungsversuch. Vielmehr sprach er davon, dass er einvernehmlich mit der Frau getanzt habe und sie ihm freiwillig gefolgt sei. Sie seien dann beide zu Sturz gekommen und ins Gebüsch gefallen. Die Staatsanwaltschaft verfügte am Sonntagabend, dass der 18-Jährige mit einer Anzeige auf freien Fuß gesetzt wird.
Zuvor war der Sachverhalt dem Journalstaatsanwalt von der Polizei mündlich geschildert worden. Dieser habe sofort entscheiden müssen, ob die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft vorliegen, erklärte Behördensprecherin Nina Bussek. "Bei dieser Schilderung war die Journalstaatsanwaltschaft der Ansicht, dass kein dringender Tatverdacht erkennbar ist", so Bussek. Außerdem handelt es sich beim 18-Jährigen um einen jungen Erwachsenen, bei dem noch strengere Maßstäbe für die Verhängung von Untersuchungshaft gelten.
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