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Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ist ein 23 Jahre alter Kärntner am Donnerstag zu 18 Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 2160 Euro verurteilt worden. Der Angeklagte hatte zweimal mit einem erst zwölfjährigen Mädchen Geschlechtsverkehr, Opfer und Täter waren miteinander befreundet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Mädchen hatte offenbar für den älteren Mann geschwärmt und der 23-Jährige sehr wohl gewusst, wie alt das Kind war. Die beiden trafen sich mehrere Male, zweimal kam es dabei auch zum Sex, Gewalt war jedoch nicht im Spiel.
Der Beschuldigte erhielt schließlich eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen, insgesamt 2160 Euro, und eine bedingte Haftstrafe.
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