Am Dienstag um 12.30 Uhr haben für den tief gefallenen Judo-Doppelolympiasieger Peter Seisenbacher in seiner Wohnung in Kiew die Handschellen geklickt. Beamte der ukrainischen Kriminalpolizei vollzogen einen im vergangenen Dezember von der Wiener Justiz erlassenen internationalen Haftbefehl. Der 57-Jährige reagierte auf seine Festnahme völlig überrascht und leistete keinen Widerstand, wie die Fahnder berichten.
Auf die Spur des untergetauchten Ex-Judokas war man nach umfangreichen Telefonüberwachungen und Observationen durch Kontaktbeamte des Bundeskriminalamts in der Ukraine gekommen. Seisenbacher wechselte zwar regelmäßig seine Handys, kontaktierte aber immer wieder dieselben Personen, unter ihnen auch seine in Wien wohnhafte Mutter.
Falsche Fährte nach Aserbaidschan, mysteriöse Begleiterin
Vor seinem für Dezember 2016 geplanten Prozess - er soll als Trainer eines Wiener Judovereins mehrere ihm anvertraute Mädchen missbraucht haben - dürfte sich Seisenbacher schon länger nicht mehr in Aserbaidschan aufgehalten haben, wo er nach seinem Engagement in Georgien zuletzt als Trainer der Judo-Nationalmannschaft fungiert hatte. Fest steht, dass er am 14. Dezember ein Flugzeug von Georgien in die Ukraine genommen hatte und dort in Kiew eine Wohnung bezog. An seiner Seite soll sich in den Monaten seit seinem Verschwinden eine Frau befunden haben.
"Vor ein paar Wochen sind konkrete Hinweise auf seinen Aufenthaltsort eingegangen", schilderte Christina Salzborn, die Sprecherin des Wiener Landesgerichts für Strafsachen, den Verlauf der Ermittlungen. Verstärkte Erhebungsmaßnahmen des Bundeskriminalamts und umfassende Observationen vor Ort hätten schließlich zum Fahndungserfolg geführt (siehe Video oben). Nach der Festnahme wurde Seisenbacher von den ukrainischen Behörden ins Gefängnis überstellt.
Bis zu zehn Jahre Haft drohen
Die erforderlichen Anträge auf Auslieferung des 57-Jährigen an Österreich wurden bereits an die ukrainischen Behörden gestellt, so Salzborn weiter. Ein neuer Termin für die Hauptverhandlung gegen Seisenbacher wird nach der tatsächlichen Auslieferung festgesetzt. Im Fall eines Schuldspruchs müsste das einstige Sport-Idol mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen.
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