Regisseur Roman Polanski sieht sich neuen Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen ausgesetzt: Auf einer Pressekonferenz in Los Angeles warf eine Frau am Dienstag dem französisch-polnischen Filmemacher vor, sie 1973 als 16-Jährige missbraucht zu haben.
Weil die Verjährungsfrist bereits abgelaufen sei, sei keine Klage vorgesehen, sagte Robins Anwältin Gloria Allred. Doch sei ihre Mandantin zu einer Aussage unter Eid bereit, sollte es jemals einen Strafprozess gegen Polanski geben. Über Details wollte sich die Frau, die von Allred als "Robin" vorgestellt wurde, nicht äußern.
Vor Urteilsverkündung nach Europa geflohen
Polanski, der am Freitag 84 Jahre alt wird, hatte 1977 den Missbrauch der damals 13-jährigen Samantha Geimer zugegeben. Er sprach aber von einvernehmlichem Sex, während Geimer damals berichtete, Polanski habe sie mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht und im Haus von US-Schauspieler Jack Nicholson in Hollywood vergewaltigt. Polanski saß zunächst 42 Tage im Gefängnis, bevor er auf Kaution frei kam.
Weil ihm ein schärferes Urteil drohte als im Rahmen eines Deals mit der Staatsanwaltschaft vereinbart, floh er kurz vor der Urteilsverkündung nach Europa und kehrte seitdem nicht mehr in die USA zurück. Das Verfahren gegen ihn wurde bis heute nicht eingestellt, trotz der ausdrücklichen Bitte des Missbrauchsopfers, den Fall nach 40 Jahren endlich ad acta zu legen.
Dass Geimer im Juni vor Gericht selbst um Einstellung des Verfahrens gebeten habe, habe sie "wütend gemacht", sagte Robin. Sie breche nun ihr Schweigen, "damit Samantha und die Welt wissen, dass sie nicht das einzige minderjährige Opfer von Roman Polanski" sei. "Ich bin immer noch nicht darüber hinweg", fügte sie hinzu. Der Regisseur müsse für sein "kriminelles Verhalten gegenüber Samantha Geimer" zur Rechenschaft gezogen werden.
Zehn Monate lang in der Schweiz unter Hausarrest
Die Justiz in Kalifornien hielt stets an ihren Tatvorwürfen fest. Vor einigen Jahren scheiterte sie in der Schweiz mit einem Auslieferungsantrag. Zwar nahmen die Schweizer Behörden Polanski auf US-Anweisung 2009 in Zürich fest und stellten ihn in seinem Chalet in Gstaad unter Hausarrest, nach zehn Monaten wurde Polanski aber wegen Unklarheiten im Auslieferungsgesuch wieder freigelassen.
Frankreich lehnte eine Auslieferung des Regisseurs von Anfang an ab. An Polen richteten die USA im Jänner 2015 ein Auslieferungsgesuch, nachdem Polanski, der die französische und polnische Staatsbürgerschaft besitzt, einen öffentlichen Auftritt in Warschau hatte. Das Krakauer Gericht sprach sich am 30. Oktober aber dagegen aus.
Weitere Frauen werfen ihm Vergewaltigung vor
Auch andere Frauen hatten Polanski in den letzten Jahren vorgeworfen, sie vergewaltigt zu haben - unter anderem das ehemalige Model Edith Vogelhut und die britische Schauspielerin Charlotte Lewis.
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