Diskriminierung?

Burkini-Verbot: Frau will Stadt Salzburg klagen

Österreich
24.08.2017 07:28

In Europa ist das Thema heftig umstritten und politisch brisant, im Jahr 2016 etwa scheiterte ein Burkini-Verbot an den Küsten südfranzösischer Städte. In der Stadt Salzburg will eine Frau mithilfe eines Antidiskriminierungsverbandes nun Schadenersatz, weil sie auf das bestehende Verbot aufmerksam gemacht wurde.

Mit 1. Juni 2017 hat die Stadt Salzburg ein Burkini-Verbot in den Freibädern durchgesetzt, in den allermeisten Fällen wird es auch problemlos eingehalten. Eine Ausnahme für den Ganzkörperbadeanzug, der vor allem von muslimischen Frauen aus religiösen Gründen beim Baden getragen wird, gibt es nur für Pflichtschwimmkurse an Schulen.

(Bild: dpa/Rolf Haid)

Vizebürgermeister Klage angedroht
Doch nun flatterte dem zuständigen Vizebürgermeister Harald Preuner (ÖVP) eine Klagsdrohung vom "Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern (KLA)" aus Wien ins Haus - der Vorwurf: Frau A. hatte sich an die vom Sozialministerium und dem Land Salzburg unterstützte Antidiskriminierungsstelle gewandt, weil sie regelmäßig im Burkini ins AYA-Bad zum Schwimmen ging. Dafür hat sie sich auch im Dezember 2016 einen 25-er-Block gekauft, wurde aber am 4. August 2017 vom Bademeister auf das neue Verbot hingewiesen.

(Bild: APA/Barbara Gindl (Symbolbild))

Der KLA ortet eine Diskriminierung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes und fordert von der Stadt für Frau A. 1500 Euro Schadenersatz wegen der erlittenen persönlichen Beeinträchtigung samt Rückerstattung der noch bestehenden Eintrittskarten im Wert von 38,69 Euro. Preuner dazu: "Kommt nicht infrage. Die Badeordnung und das Hausrecht sind eindeutig. Es werden alle gleich behandelt."

Verbot umstritten, Stadt darf Regeln erlassen
Wie dieser Fall ausgeht - in Wien und Oberösterreich gab es wie berichtet eine ähnliche Pro- und Kontra-Aufregung - ist noch unklar, eine Klage ist wahrscheinlich. Doch die rechtliche Lage ist schleierhaft: Es gibt kein religiöses Diskriminierungsverbot bei Dienstleistungen - in diesem Fall in den öffentlichen Bädern -, jedoch eines gegen religiöse Kleidungsstücke. Die Stadt kann aber sehr wohl Hausregeln in ihren Betrieben festlegen. Darunter fallen auch "geeignete Badekleidung" sowie Piktogramme, die den Verhaltenkodex in den Bädern bestimmen.

Interview: "Es werden alle gleich behandelt"
"Krone": Wie gehen Sie mit der Klagsdrohung der Frau um?
Harald Preuner: Wir haben die Magistratsdirektion gebeten, rechtlich entgegenzutreten. Beim Badeeintritt wird weder nach Herkunft, Glaubenshintergründen noch Staatsangehörigkeit unterschieden. Das Verbot wurde aus Sicherheits- und Hygienegründen erlassen. Unsere Bademeister weisen freundlich darauf hin. Ausgenommen davon sind schulische Pflichtveranstaltungen. Hier machen wir eine Ausnahme, weil wie kommt ein Kind dazu, dass es nicht Schwimmen lernen kann, nur weil es einen Burkini tragen muss. Neoprenanzüge sind auch nicht erlaubt, nur für Triathleten während der offiziellen Trainingszeiten. Für mich kommt es deshalb nicht infrage, dass hier Geld bezahlt wird.

Harald Preuner (re.) (Bild: Pressefoto Neumayr/www.neumayr.cc)
Harald Preuner (re.)

Die Frau fühlt sich aber diskriminiert.
Es werden alle gleich behandelt. Es gilt die Badeordnung und das Hausrecht. Die städtischen Bäder sind Dienstleister für alle Bürger.

Michael Pichler, Kronen Zeitung

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