Am Rande des Europäischen Forums Alpbach in Tirol hat die "Krone" nun Einblick in die ersten konkreten Details des unter dem Titel "Neue Gerechtigkeit" beworbenen Regierungskonzepts von ÖVP-Kanzlerkandidat Sebastian Kurz erhalten. Zentrale Punkte sind dabei die Gleichstellung der Arbeiter und Angestellten sowie der Kampf gegen den Steuerbetrug und Maßnahmen zur Schließung internationaler Steuerfluchtrouten.
Unter dem Titel "Abbau von Diskriminierung und Bürokratie durch einheitlichen Begriff und Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten", legt Sebastian Kurz eine Änderung des Arbeitsrechts vor. Der ÖVP-Chef verweist darauf, dass die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten "auf dem Arbeitsrecht aus dem Jahr 1921 basiert".
Die Teilung der etwa 1,4 Millionen Arbeiter und zwei Millionen Angestellte zieht sich "durch alle Kollektivverträge und bedeutet auch einen erhöhten Verwaltungsaufwand bei den Sozialversicherungen und den Unternehmen". Unter anderem bestehen deshalb in Betrieben zwei unterschiedliche Lohnverrechnungen und auch zwei Betriebsräte. Eine der Auswirkungen ist zum Beispiel, dass es für Arbeiter und Angestellte unterschiedliche Kündigungsfristen und unterschiedliche Regelungen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gibt.
Änderungen mit Augenmaß
Konsequenz für Kurz: "Wir müssen diesen Anachronismus überwinden und einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff einführen". In seinem Konzept ist eine Vereinheitlichung der "Regelungen und Kollektivverträge" vorgesehen. Diese Änderungen sollen, wenn Kurz den Kanzler stellen sollte, "mit Augenmaß durchgeführt werden".
Ebenfalls in dem der "Krone" vorliegenden Detailplan von ÖVP-Chef Kurz findet sich ein Kapitel zur Bekämpfung des Steuerbetrugs und der Schließung der internationalen Steuerfluchtrouten. Im Wesentlichen geht es dabei um eine "Systemänderung, indem wir das Mehrwertsteuersystem zwischen Unternehmen abschaffen". In dieser Frage unterliegt Österreich allerdings dem Europäischen Recht.
Sollte auf europäischer Ebene keine Änderung durchgesetzt werden können, behält sich Sebastian Kurz für den Fall seiner Kanzlerschaft einen alternativen Plan vor. Der basiert auf dem sogenannten "Reserve-Charge-System". Dabei geht die Umsatzsteuerschuld auf den Käufer über.
"Reiner Betrug am Staat ohne einen Mehrwert"
Ganz oben auf der politischen Projektliste steht für Kurz die Bekämpfung des Missbrauchs des Mehrwertsteuersystems durch die Karussell-Geschäfte. "Hier geht es nicht nur um die Vermeidung der Umsatzsteuer, sondern um reinen Betrug des Staates ohne dass irgendein Mehrwert dabei geschaffen wird", so Kurz.
Um diesem Betrugsgeschäft entgegenzuwirken, hat Kurz mit seinen Beratern Maßnahmen erarbeitet, um das "Mehrwertsteuer-System auf die nächste Stufe zu heben". Praktisch bedeutet das, dass man die Umsätze zwischen Unternehmen umsatzsteuerfrei stellt. Dann bedarf es keines Vorsteuerabzugs mehr. "Dieses System hätte den Vorteil einer Verwaltungsvereinfachung. Man besteuert nicht mehr alle Transaktionen entlang der Wertschöpfungskette, sondern nur noch die letzte, die ohnehin den vollen Betrag zu tragen hätte. Die Möglichkeiten des Betrugs wäre dadurch stark eingeschränkt", so Kurz.
Staat nicht um seine Einnahmen bringen
Wichtig ist Kurz auch die angemessene Gewinn-Besteuerung multinationaler Konzerne wie Google, Facebook & Co. Diese Frage sei "im Rahmen der Steuerflucht zu betrachten". Entgegensteuern will die ÖVP den Methoden mit der Einführung "digitaler Betriebsstätten".
Das ist international ein wichtiger steuerrechtlicher Begriff der regelt, in welchem Land welcher Anteil des Gewinns zu versteuern ist. "Mit Einführung der digitalen Betriebsstätte werden Gewinnverschiebungen verhindert, sodass der Staat nicht länger um seine Einnahmen gebracht wird", erklärt Kurz.
ÖVP-Chef Sebastian Kurz drängt auch darauf, dass "Personen in Unternehmen, die den Mut haben, kriminelle Vorgänge an die Behörden zu melden, besseren Schutz erhalten".
Claus Pándi, Kronen Zeitung
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