NSU-Prozess
Ankläger fordert lebenslange Haft für Zschäpe
Im Prozess um die Mordserie der rechtsextremistischen Terrorgruppe NSU hat die deutsche Bundesanwaltschaft lebenslang für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe gefordert. "Die Angeklagte ist für ihr Verhalten in vollem Umfang strafrechtlich verantwortlich", sagte Bundesanwalt Herbert Diemer am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht München. Diemer betonte, dass diese Strafe für jeden einzelnen der zehn Morde fällig sei. Die 42-Jährige verfolgte Diemers Worte ohne erkennbare Regung.
Zschäpe sei zwar den Ermittlungen zufolge nicht selbst an den Tatorten anwesend gewesen, jedoch wegen ihres Wirkens im Hintergrund mitverantwortlich für die Taten ihrer beiden Gefährten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, so Diemer. Er äußerte sich zunächst nicht dazu, ob er eine besondere Schwere der Schuld oder einen Grund für eine Sicherungsverwahrung Zschäpes sieht. In diesen Fällen wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Zwölf Jahre Haft für Neonazi André E. gefordert
Für den mutmaßlichen NSU-Helfer André E. forderte Diemer eine Strafe von zwölf Jahren Haft. E. habe sich fünf Unterstützungshandlungen schuldig gemacht, von denen drei Fälle sehr schwer wiegen würden, begründete Diemer die überraschend hohe Strafforderung gegen den Neonazi. Gleichzeitig beantragte die Anklage, wegen der drohenden hohen Strafe Haftbefehl gegen E. zu erlassen. Mit seiner Inhaftierung solle eine drohende Flucht verhindert werden, hieß es zur Begründung.
"Er war ein verlässlicher Anker"
E. soll damit nach der Forderung der Anklagebehörde genauso lange ins Gefängnis wie der mutmaßliche NSU-Helfer Ralf Wohlleben. Wohlleben wird das Beschaffen der Ceska-Pistole vorgeworfen, mit der der NSU neun Migranten ermordet haben soll. "Im Ergebnis" seien die Tatbeiträge von Wohlleben und E. vergleichbar, sagte Diemer. E. sei für das im Untergrund lebende NSU-Trio bestehend aus Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe "ein verlässlicher Anker" gewesen. "Auf ihn war unbedingter Verlass." Für den ebenfalls als NSU-Helfer angeklagten Holger G. forderte die Bundesanwaltschaft fünf Jahre Haft, für den mutmaßlichen Helfer Carsten S. drei Jahre Jugendhaft.
Die Gruppe, die sich Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) nannte, hat laut Bundesanwaltschaft neun Männer türkischer und griechischer Abstammung sowie eine Polizistin getötet. Zschäpe ist den Ermittlungen zufolge die einzige Überlebende des Trios. Böhnhardt und Mundlos hatten sich bei der Enttarnung der Gruppe im Jahr 2011 das Leben genommen. Mit einem Urteil wird frühestens in einigen Wochen nach den Plädoyers der Nebenkläger und Verteidiger gerechnet.
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