Nach Haftentlassung

Neue Fahndung nach Peter Seisenbacher

Österreich
12.09.2017 17:40

Der Fall Peter Seisenbacher bleibt spannend: Das Bundeskriminalamt hat die öffentliche Fahndung nach dem zweifachen Olympiasieger nach dessen Entlassung aus der Auslieferungshaft in Kiew wieder aufgenommen. Am Dienstag schienen Name und Fotos des Ex-Judokas erneut bei den Personenfahndungen auf der Internetseite des BKA auf. Bei der Justiz sprach man von einem üblichen Vorgang.

Der mit Vorwürfen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen konfrontierte Wiener war am 1. August in einer Wohnung in Kiew festgenommen worden. Weder die Festnahmeanordnung noch die Fahndung seien seither widerrufen worden, so Christina Salzborn, Sprecherin des Wiener Landesgerichts für Strafsachen, am Dienstag auf APA-Anfrage.

Seisenbacher bei der Verhaftung in seiner Wohnung in Kiew (Bild: npu.gov.ua)
Seisenbacher bei der Verhaftung in seiner Wohnung in Kiew

Lasches Gesetz hilft Seisenbacher
Nachdem der 57-Jährige seit Freitag nicht mehr in Auslieferungshaft sitzt und auch nicht an die österreichische Justiz überstellt wurde, wurde die Fahndung wieder ins Netz gestellt. Wie berichtet, hat Seisenbacher nach seiner Haftentlassung gute Chancen, dass ihm die Auslieferung nach Österreich erspart bleibt. Der Grund: Sexualdelikte verjähren in der Ukraine schneller. Und in solchen Fällen ist es fraglich, ob das dortige Gericht die Abschiebung bewilligt.

19. Dezember 2016: Das Gericht ist bereit, doch Seisenbachers Sessel bleibt leer. (Bild: APA/Helmut Fohringer)
19. Dezember 2016: Das Gericht ist bereit, doch Seisenbachers Sessel bleibt leer.

Nach Seisenbacher war international gefahndet worden, nachdem er sich seinem Prozess, der am 19. Dezember 2016 am Landesgericht Wien starten hätte sollen, per Flucht entzogen hatte. In einem Wiener Judo-Verein soll er - so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft - zwischen 1997 und 2004 zwei im Tatzeitraum jeweils unmündige Mädchen missbraucht haben. Seisenbacher hat sich zu den Anschuldigungen nicht öffentlich geäußert. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

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