Wegen kurioser Regel

Anti-Terror-Mauern ohne Baubewilligung betoniert

Österreich
14.09.2017 16:50

Jeder regenfeste Carport muss in Wien per Baubewilligung genehmigt werden - der jetzt viel diskutierte Anti-Terror-Umbau auf dem Ballhausplatz hatte keine. Laut Magistrat gelte nämlich § 62 a), Ziffer 20 der Bauordnung: "Brücken- und Tunnelbauwerke und zugehörige Anschlussbauwerke sind bewilligungsfrei."

Keine Information der Öffentlichkeit, keine Einbindung des Denkmalschutzes, kaum Mitspracherecht der Magistratsabteilung 19 (Architektur- und Stadtgestaltung): Die Bauarbeiten an den zwei (jetzt stornierten) Anti-Terror-Mauern rund um die Hofburg und das Kanzleramt konnten still und heimlich beginnen. Jetzt ist auch klar, warum das möglich war: Es gab kein Baurechtsverfahren.

"Bewilligungsfreies Bauvorhaben"
Der millionenteure Umbau am Ballhausplatz würde nämlich laut Baurechtsexperten der Magistratsdirektion als ein "bewilligungsfreies Bauvorhaben" gelten, erklärte Dr. Gerhard Cech, der Boss der Baupolizei: "Ja, das fällt unter § 62 a (1), Ziffer 20."

Mauer galt als Brücken- oder Tunnelbau
Bei dieser Ziffer 20 ist zu lesen: "Für Brücken- und Tunnelbauwerke und zugehörige Anschlussbauwerke im Zuge von Straßen der Gebietskörperschaften ist keine Baubewilligung erforderlich." Auf Nachfrage der "Krone", warum die Anti-Terror-Mauer als Brücken- oder Tunnelbau gelten sollte, kam die Antwort: "Die geplante Mauer war sogar noch kleiner als jede Brücke und war auch auf einer öffentlichen Straße geplant." Das Aufstellen eines regenfesten Carports in Wien-Liesing wäre sicher komplizierter gewesen ...

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