Jeder regenfeste Carport muss in Wien per Baubewilligung genehmigt werden - der jetzt viel diskutierte Anti-Terror-Umbau auf dem Ballhausplatz hatte keine. Laut Magistrat gelte nämlich § 62 a), Ziffer 20 der Bauordnung: "Brücken- und Tunnelbauwerke und zugehörige Anschlussbauwerke sind bewilligungsfrei."
Keine Information der Öffentlichkeit, keine Einbindung des Denkmalschutzes, kaum Mitspracherecht der Magistratsabteilung 19 (Architektur- und Stadtgestaltung): Die Bauarbeiten an den zwei (jetzt stornierten) Anti-Terror-Mauern rund um die Hofburg und das Kanzleramt konnten still und heimlich beginnen. Jetzt ist auch klar, warum das möglich war: Es gab kein Baurechtsverfahren.
"Bewilligungsfreies Bauvorhaben"
Der millionenteure Umbau am Ballhausplatz würde nämlich laut Baurechtsexperten der Magistratsdirektion als ein "bewilligungsfreies Bauvorhaben" gelten, erklärte Dr. Gerhard Cech, der Boss der Baupolizei: "Ja, das fällt unter § 62 a (1), Ziffer 20."
Mauer galt als Brücken- oder Tunnelbau
Bei dieser Ziffer 20 ist zu lesen: "Für Brücken- und Tunnelbauwerke und zugehörige Anschlussbauwerke im Zuge von Straßen der Gebietskörperschaften ist keine Baubewilligung erforderlich." Auf Nachfrage der "Krone", warum die Anti-Terror-Mauer als Brücken- oder Tunnelbau gelten sollte, kam die Antwort: "Die geplante Mauer war sogar noch kleiner als jede Brücke und war auch auf einer öffentlichen Straße geplant." Das Aufstellen eines regenfesten Carports in Wien-Liesing wäre sicher komplizierter gewesen ...
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.