Jetzt ist es amtlich: Es gibt massive Probleme bei der Auslieferung des wegen Kindesmissbrauchs angeklagten Doppelolympiasiegers Peter Seisenbacher. Das bestätigt die Staatsanwaltschaft in Kiew. Weil das Delikt, das dem 57-jährigen Ex-Judoka angelastet wird, nach ukrainischem Recht verjährt ist, ist die Abschiebung "unwahrscheinlich".
Der frühere Spitzensportler soll zwischen 1997 und 2004 Minderjährige missbraucht haben. Eines seiner mutmaßlichen Opfer, die Tochter eines Freundes, soll damals neun Jahre alt gewesen sein. Das alles ist mehr als zehn Jahre her. Wie die Staatsanwaltschaft in Kiew bestätigt, liegt hier das Problem.
Verjährungsfrist in Ukraine viel kürzer als in Österreich
Seisenbacher, der Anfang August in einer Wohnung in Kiew festgenommen worden war, saß einige Wochen in Auslieferungshaft, wurde dann aber freigelassen. Nach ukrainischem Recht wären die ihm angelasteten Delikte teils nach fünf, jedenfalls aber nach zehn Jahren verjährt. Eine Frist von 15 Jahren würde nur bei Vergewaltigungen gelten, was in der Anklage aus Österreich aber nicht vorkommt.
Die Frage der Verjährung ist aber in vielen Ländern kein Problem. In einem Zusatzprotokoll zum Auslieferungsvertrag werden meist die inländischen Verjährungsfristen bei Auslieferungsansuchen außer Kraft gesetzt. Nicht aber in der Ukraine.
Wie geht es weiter?
Eine Entscheidung über das österreichische Ansuchen trifft das Justizministerium in Kiew. Dieser Beschluss kann beeinsprucht werden. Es wird also jedenfalls noch sehr lange dauern, bis klar ist, ob Peter Seisenbacher je nach Wien kommt.
Und was macht der zweifache Olympiasieger in Kiew? Verteidiger Bernhard Lehofer hält sich bedeckt. Wo er derzeit wohnt, wovon er lebt, will er nicht sagen. Nur so viel: "Seisenbacher steht den Behörden jederzeit zur Verfügung."
Peter Grotter, Kronen Zeitung
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