Paukenschlag:

Jetzt 2 Festnahmen im sadistischen Pflegeskandal

Österreich
27.09.2017 15:45

Paukenschlag im Fall des Pflegeskandals in Niederösterreich: In dem seit Oktober 2016 laufenden Ermittlungsverfahren gegen fünf ehemalige Pflegekräfte eines Heims in Kirchstetten sind am Mittwoch zwei Festnahmen erfolgt. Es habe Tatbegehungsgefahr bestanden, teilte der St. Pöltner Staatsanwalt Karl Wurzer auf Anfrage mit.

Der Anklagebehörde sei bekannt geworden, dass zwei der Beschuldigten wieder im Pflegebereich tätig und für alte, demente und pflegebedürftige Menschen verantwortlich gewesen seien. Aufgrund von Tatbegehungsgefahr sei daher die Festnahme angeordnet und Mittwochmittag vollzogen worden. Die beiden Verdächtigen seien im selben Wiener Pflegeheim beschäftigt gewesen, so Wurzer weiter.

Die Einvernahmen der - im Fall Kirchstetten - Tatverdächtigen waren am Mittwochnachmittag im Gang. Nach Prüfung der Verantwortung werde die Staatsanwaltschaft vermutlich am Donnerstag entscheiden, ob U-Haft beantragt wird, sagte der Sprecher.

(Bild: "Falter", stock.adobe.com, krone.at-Grafik)

Beschuldigte zeigen sich nicht geständig
Am Dienstag hatte die Staatsanwaltschaft St. Pölten mitgeteilt, dass die insgesamt fünf Beschuldigten nicht geständig seien. Sie würden die ihnen vorgeworfenen Tathandlungen bestreiten und Verleumdung geltend machen. Das Quintett stehe im Verdacht, im Rahmen der pflegerischen Tätigkeit Heimbewohner gequält und vernachlässigt und strafbare Handlungen gegen deren sexuelle Integrität und Selbstbestimmungen begangen zu haben, sagte Leopold Bien von der Staatsanwaltschaft. "Im Rahmen umfangreicher Ermittlungen wurden und werden zahlreiche Personen als Zeugen vernommen."

(Bild: Falter, stock.adobe.com, krone.at-Grafik)

"Zur weiteren Abklärung der Tatvorwürfe wurde auch ein gerichtsmedizinischer Sachverständiger damit beauftragt, die Heimbewohner zu begutachten und allfällige Gesundheitsschädigungen als Folgen der Taten festzustellen." Die Ermittlungen hätten - auch nach Rücksprache mit dem Gutachter - bisher "keinerlei Hinweise auf vorsätzliche oder fahrlässige Tötungsdelikte zum Nachteil von Heimbewohnern" ergeben, teilte Bien mit.

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