"Habe nichts mehr"

Acht Jahre nach Urteil: Haftantritt für Nakowitz

Österreich
12.10.2017 06:00

Die Taten liegen 19 Jahre zurück. Das Strafverfahren dauerte in Summe elf Jahre und mehr als 150 Verhandlungstage. Es ging um - die BAWAG. Jetzt, acht Jahre nach seiner Verurteilung, soll Peter Nakowitz seine Strafe antreten: drei Jahre Haft wegen Untreue. Er hatte als Generalsekretär Vorstandssitzungen protokolliert.

Er ist heute, mit nur 54 Jahren, bereits ein gebrochener Mann. Durch die Verurteilung - in seinen Augen eine unfaire, aber vom Obersten Gerichtshof bestätigte - sei seine persönliche Reputation "nachhaltigst ruiniert". Beschäftigung finde er "nur projektbezogen und zeitlich begrenzt". Bei der Bemessung der Strafhöhe wurden bei ihm auch "generalpräventive Gründe" genannt. Als Einzigem - nicht beim Aufsichtsratspräsidenten, nicht beim Generaldirektor, auch nicht bei den Vorständen: "Nur bei mir, einem weisungsgebundenen Mitarbeiter", so Nakowitz.

(Bild: APA/Georg Hochmuth)

Anwalt: "Er hat wesentlich zur Aufklärung beigetragen"
Dr. Erich Müller - schon als Staatsanwalt im Verfahren BAWAG I und dann als Anwalt bei BAWAG II, also ein Kenner der Materie - unterstützt ihn bei seinem Gnadengesuch: "Peter Nakowitz hat uneingeschränkt und wesentlich zur Aufklärung beigetragen, das hat auch Nationalbankgouverneur Nowotny bestätigt. Und worum bitte ist es gegangen? Um die Gemäldesammlung von Wolfgang Flöttl als Absicherung für weitere Geldflüsse an ihn. Abgesegnet vom Vorstand, protokolliert von Nakowitz. Im 2. Rechtsgang sind alle ehemaligen Vorstände in diesem Punkt rechtskräftig freigesprochen worden, er als einziger nicht?! Und Flöttl geht spazieren", ärgert sich Müller.

(Bild: APA/Herbert Neubauer)

Entscheidung liegt beim Bundespräsidenten
Auch er richtete eine Gnadenbitte an den zuständigen Justizminister. Wolfgang Brandstetter kann aber nur prüfen - die Entscheidung liegt bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Nur er kann - auf Vorschlag des Nationalrates oder des Justizministers - Gnadenakte erlassen, etwa ein Strafurteil für getilgt erklären. Darauf setzt Peter Nakowitz nun: "Ich habe mittels Vergleich der BAWAG meine sämtlichen Ersparnisse abgetreten. Ich habe nichts mehr, nicht einmal meinen Stolz."

Gabriela Gödel, Kronen Zeitung

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