Und wieder beschäftigt sich das Gericht mit dem Mordfall Julia Kührer. Vier Jahre nach dem Urteil gegen Michael Kollitsch - er bekam 20 Jahre - bot sein Verteidiger Wolfgang Blaschitz weitere Zeugen auf. Ein neues Gutachten aus Deutschland soll einen möglichen Drogenunfall als Todesursache untermauern.
Ein Drei-Richter-Senat unter Vorsitz von Gernot Braitenberg-Zennenburg, auch Vizepräsident des Landesgericht Korneuburg, entscheidet, ob es überhaupt zu einer Wiederaufnahme im Mordfall Julia Kührer kommt.
Urteil auf 20 Jahre herabgesetzt
Die Schülerin war 2006 in ihrer Heimatgemeinde im niederösterreichischen Pulkau spurlos verschwunden. Ihr Skelett wurde 2011 in einem Erdkeller gefunden. Das Grundstück gehörte Michael Kollitsch. 2013 wurde er von Geschworenen des Mordes schuldig gesprochen. Ein Berufungssenat setzte das Urteil von lebenslang auf 20 Jahre herab. Kollitsch hat eine Tat aber immer bestritten.
Erneute Einvernahme
Dass er mit dem Tod des Mädchens nichts zu tun hat, das will sein Anwalt Wolfgang Blaschitz nun in einem Wiederaufnahmeverfahren beweisen. Alte Zeugen - wie etwa der damalige Freund Julias, T. - und auch weitere neue werden zur immer noch kursierenden Version eines Drogenunfalles befragt. Interessant dabei: Der Drogenlieferant des Ex-Freundes begrüßte ihn bei der Verhandlung namentlich, T. bestritt ihn zu kennen. Jetzt sollen weitere "Clique-Mitglieder" von damals erneut vom Gericht zur Einvernahme geladen werden.
Toxikologisches Gutachten zugelassen
Zugelassen wurde ebenfalls ein toxikologisches Gutachten aus der Berliner Charité. Ein Experte widerspricht der Bewertung aus dem Mordprozess. Man habe den Zersetzungsprozess von Suchtgiften nicht zurückgerechnet, demnach könne die nur in Skelettteilen festgestellte Konzentration viel höher gewesen sein, als Julia Kührer noch lebte. Eine Entscheidung über die Wiederaufnahme ergeht schriftlich.
Gabriela Gödel, Kronen Zeitung
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