Nach dem Verkehrsunfall von Musiker Bernhard Speer hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ein Ermittlungsverfahren wegen des Vergehens des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften eingeleitet. Grundlage seien Gerüchte, wonach es Dokumente als Beweismittel geben soll, dass der Musiker Drogen nehme.
Laut Medienberichten soll ein Drogenscreening des Krankenhauses in mehrfacher Hinsicht positiv gewesen sein. Die Erhebungen der Staatsanwaltschaft beziehen sich auf Paragraf 27 des Suchtmittelgesetzes, erläuterte Habitzl. Über die weiteren Ermittlungsschritte erteilte er keine Auskünfte.
Er wurde nach dem Unfall in die Intensivstation des Landesklinikums Wiener Neustadt gebracht, wo er zunächst im künstlichen Tiefschlag lag. Einen Tag danach gab das Management bekannt, dass er erwacht ist. Eine geplante Tournee wurde abgesagt.
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