Großrazzia in D
Spezialkommandos gehen gegen die Hells Angels vor
Mit einer Großrazzia haben Hunderte Polizisten im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen am Mittwoch das Verbot von zwei Rockergruppen der Hells Angels durchgesetzt. 55 Objekte in 16 Städten wurden durchsucht. Dabei wurden elf Motorräder, 45 "Kutten", 13 Messer, mehrere Schusswaffen, eine Armbrust und mehr als 88.000 Euro Bargeld sichergestellt.
Festnahmen gab es den Angaben zufolge nicht. Insgesamt 700 Polizeibeamte waren im Einsatz. Wegen der vermuteten Gefährlichkeit einiger Rocker setzte die Polizei auch Spezialkommandos ein.
Das Verbot betreffe die Hells-Angels-Gruppe "MC Concrete City" in Erkrath bei Düsseldorf und deren Teilorganisation "Clan 81 Germany". "Es geht um Gewalt, Drogen, Waffen und Zwangsprostitution", sagte der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul. "Dieser Club ist auffällig geworden." Die betroffenen Mitglieder seien nachweislich kriminell. Bei einer Massenschlägerei unter Beteiligung der Hells Angels seien in Erkrath unlängst auch Polizisten verletzt worden.
"Kriminelle Organisationen"
Wie in der Vergangenheit auch würden Rockergruppen verboten, sobald die Voraussetzungen vorliegen, sagte der Minister. "Es geht nicht um Motorradfahrer-Romantik. Es handelt sich um kriminelle Organisationen."
Ein Rechtsanwalt der Hells Angels kritisierte die Maßnahmen. Die Polizei sei über das Ziel hinausgeschossen, sagte der Jurist Wolf Bonn. "Da sind Dinge beschlagnahmt worden, die nicht vom Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf umfasst sind." Der Gerichtsbeschluss erlaube zwar die Beschlagnahme von gewissen Beweismitteln, die Polizei habe aber auch Privateigentum wie etwa Motorräder, Uhren, Bargeld und sogar eine Bachelorarbeit mitgenommen. "Wir prüfen rechtliche Schritte gegen das Vereinsverbot."
Reul widersprach: Bei den Motorrädern handle es sich um Vereinsvermögen. "Wenn die Damen und Herren aus diesem Club der Meinung sind, das wäre falsch, gibt es die Möglichkeit, das zu beweisen. Die sind jetzt bei uns und stehen sicher verwahrt." Zweck und Tätigkeit der verbotenen Rockerclubs verstießen gegen Strafgesetze, hieß es zur Begründung.
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