Das "Haus Austria" war einst der Sitz der Gemeinde, über den zahlreichen Geschäften fand sich das internationale Publikum im Lesesaal ein. Heute verfällt es so wie das Kongresszentrum. Beide Objekte in Bad Gastein sind im Besitz der Familie Duval.
Nach Ansicht des Gastronomen und Politikers Sepp Schellhorn wurde bei den Verhandlungen des Landes mit Philippe Duval & Co. ein wesentlicher Fehler gemacht: Das mehrstöckige gewaltige Gebäude und das mit den berühmten Kristallkugeln verzierte Tagungszentrum hätten ebenso in den Kauf einbezogen werden müssen wie das Haus Sponfeldner, das den Investoren Haselsteiner und Grossnigg gehört. Zumindest eine Option wäre notwendig gewesen.
"Krone"-Leser sind informiert, wie sich die Vertreibung der Mieter aus dem früheren Geschäftszentrum Kaiser Franz Josefstraße und am Straubingerplatz abgespielt hat. Die Duvals ließen die Häuser brutal verfallen, Wasser floss durchs Dach, dann wurden Sperrgitter aufgestellt.
In den Glanzzeiten von Bad Gastein fand sich der Wiener Modezar "Adlmüller" mit einer Filiale am Straubingerplatz.
Am Graben in der Wiener Innenstadt sind beim feinen Kleidergeschäft "Knize" an der Hausfront noch die Standorte zu sehen: Wien-Paris-Bad Gastein.
Warum verkauft Duval nicht alles?
Ein Rätsel ist, warum die Duval-Erben und Partner nicht das Haus Austria und das Kongresszentrum zum Kauf angeboten haben. Wollen sie für die teilweise verfallenen Objekte noch einen besseren Preis erzielen?
Landeshauptmann Wilfried Haslauer winkt ab, er hält den Ankauf der drei Objekte Straubinger, Alte Post und Badeschloss für notwendig, doch könne Salzburg nicht noch mehr als Immobilien-Käufer auftreten. Es sei eine "Notlösung" für wenige Jahre gewesen.
Denkmalamt versagte völlig
Völlig versagt hat das Bundesdenkmalamt, denn die Ensembles am Straubingerplatz stehen unter Schutz. Der Verfall der Gebäude war für jeden Laien erkennbar.
Überdies hätte der Landtag ein strenges Gesetz beschließen können, möglicher Titel: "Verfall von denkmalgeschützten Ensembles und Gegenmaßnahmen."
In diesem Zusammenhang verweisen Experten auf die Zweitwohnsitz-Regelung, die sogar die Rückabwicklung von Verkäufen und Versteigerungen androht. "Gegen Besitzer von Ferienwohnungen geht man vor, gegen skrupellose Spekulanten nicht."
Hans Peter Hasenöhrl, Kronen Zeitung
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