Nach Attacken

Kira Grünberg kauft jetzt geschenkten Opel

Österreich
23.11.2017 13:16

Noch bevor der von den NEOS geforderte ÖVP-Ethikrat sich mit dem Fall beschäftigen konnte, hat Neo-ÖVP-Politikerin Kira Grünberg beschlossen, jenen Opel Insignia zu kaufen, der ihr vom Hersteller ursprünglich geschenkt worden war. Das 40.000 Euro teure Präsent ließ innenpolitisch die Wogen hochgehen und befeuerte die Debatte, welche Art von Geschenken Politiker annehmen dürfen.

NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak räumte am Donnerstag zwar ein, dass Grünberg keine strafrechtlichen Verfehlungen vorzuwerfen sind. "Aber da geht es um eine Frage der moralischen Verpflichtung", kritisierte der pinke Verfassungssprecher. Außerdem sah Scherak einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex, den sich die ÖVP 2012 selbst gegeben hat - damals unter dem Eindruck des Lobbying-Skandals um den EU-Abgeordneten Ernst Strasser.

Geschenk aus dem Jahr 2015, Schlüsselübergabe erst jetzt
Zwar sah man bei der ÖVP keinerlei Grund zur Besorgnis, da es sich beim für die querschnittgelähmte Ex-Stabhochspringerin adaptierten Fahrzeug um ein Geschenk aus dem Jahr 2015 handelte - und erst jetzt wurde der Fahrzeugschlüssel überreicht. Dennoch entschied sich die junge Politikerin, die den Shitstorm gelassen sieht, den Opel Insignia zu "marktüblichen Konditionen" zu kaufen. Gegenüber krone.at betonte Grünberg, dass sie in ihrem Leben "schon weitaus Schlimmeres" über sich ergehen lassen habe als die Kritik der letzten Tage.

NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak, Kira Grünberg (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH, krone.at-Grafik)
NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak, Kira Grünberg

ÖVP-Ethikrat ist bereit, Fall zu prüfen
Kurz zuvor hatte Waltraud Klasnic, Vorsitzende des ÖVP-Ethikrats, erklärt, dass sich der Rat im Dezember mit dem Fall befassen werde. Ob es nun aber tatsächlich zu einer Untersuchung kommen wird, ist unklar.

Der schwarze Verhaltenskodex legt fest, dass ÖVP-Politiker Geschenke und geldwerte Vorteile ablehnen sollen, "die ihre Unabhängigkeit und Integrität beeinflussen oder dahingehend aufgefasst werden können". Und weiter: "Daher gilt unabhängig von einem Zusammenhang mit konkreten Amtshandlungen, Abstimmungen, Anträgen etc. für Amtsträgerinnen/Amtsträger und Mandatarinnen/Mandatare, dass nur Geschenke geringfügigen Ausmaßes angenommen werden dürfen."

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