Mit Rechtsmitteln

Seisenbacher wehrt sich weiterhin gegen Justiz

Österreich
27.11.2017 07:22

Nach zwei gescheiterten Versuchen hat der österreichische Ex-Judoka Peter Seisenbacher am Freitag nun beim wahrscheinlich zuständigen Kiewer Bezirksgericht gegen die Ausreiseaufforderung ukrainischer Behörden Rechtsmittel eingelegt. Dies geht aus einem Eintrag im offiziellen Gerichtsregister hervor, der am Samstag veröffentlicht wurde.

Seisenbacher wandte sich nunmehr an das Gericht des Kiewer Petschersk-Bezirks und verlangte, eine Entscheidung der ukrainischen Migrationsbehörde für rechtswidrig zu erklären und aufzuheben. Der zuständige Behördenvertreter im Petschersk-Bezirk hatte den Österreicher am 6. Oktober aufgefordert, das Land wegen Verstößen gegen das ukrainische Fremdenrecht innerhalb von fünf Tagen zu verlassen.

Gleichzeitig mit dem Bescheid der Migrationsbehörde hatte das Justizministerium im Kiew bekannt gegeben, einem österreichischen Auslieferungsantrag nicht stattzugeben und den Ex-Sportler nicht in seine Heimat auszuliefern, da die ihm in Wien vorgeworfenen Sexualdelikte mit Minderjährigen nach ukrainischem Recht verjährt seien.

(Bild: GEPA)

Mit Rechtsmitteln an zwei Gerichte gewandt
Vor seinem nunmehrigen Rechtsmittel hatte sich der Österreicher in den vergangenen Wochen bereits an das Kiewer Verwaltungsgericht und aus nicht ganz nachvollziehbaren Gründen auch an das Gericht des Kiewer Schewtschenko-Bezirks gewandt. Diese Anträge wurden jedoch wegen formaler sowie örtlicher Unzuständigkeit zurückwiesen. Im Entscheidungstext des Schewtschenko-Bezirksgerichts war Seisenbacher am 9. November explizit empfohlen worden, sich an das Gericht in Kiew-Petschersk zu wenden.

Bisher kein Antrag auf Zwangsdeportation
Für eine aktuelle Aussage der für europäische Integration zuständigen Vizeministerpräsidentin der Ukraine, Iwana Klimpusch-Zinzadse, liegt indes keine Bestätigung vor. "Soweit ich weiß, sind wir dabei, ihn den österreichischen Behörden zu übergeben", hatte Klimpusch-Zinzadse Anfang der Woche in Wien gegenüber der APA erklärt. Laut Gerichtsregister hat jedoch die ukrainische Migrationsbehörde bisher keinen Antrag auf eine Zwangsdeportation des Österreichers gestellt.

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