Klage abgewiesen

BZÖ darf “blau-oranges Pack” genannt werden

Österreich
02.02.2007 13:48
Das BZÖ muss sich die Bezeichnung "blau-oranges Pack" gefallen lassen. Obmann Westenthaler ist am Freitag im Straflandesgericht mit einer Klage gegen den Kabarettisten Werner Schneyder abgeblitzt, der nach den Wahlen von einer Zeitung zu seinen Regierungswünschen gefragt worden war. Schneyders Antwort ("Ich will nur dieses blau-orange Pack nicht!") hatte Westenthaler zur Klage veranlasst.

Richterin Lucie Heindl-Koenig sprach den Doyen der heimischen Kabarett-Szene nun allerdings vom Vorwurf der Beleidigung und üblen Nachrede frei, obwohl sie den inkriminierten Ausdruck als "drastisch formuliert und per se abwertend" einstufte. Er sei jedoch nicht tatbestandsmäßig, da das Recht auf freie Meinungsäußerung auch scharfe Kritik zulasse, solange kein Wertungsexzess vorgenommen werde. Dazu sei es im gegenständlichen Fall aber nicht gekommen.

Zudem müssten gerade Politiker auch heftigere Kritik einstecken können - speziell Westenthaler, von dem "sattsam bekannt" sei, "dass er auch nicht mit g'schmackigen Äußerungen und Sagern spart", wie die Richterin in ihrer Begründung wörtlich feststellte. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, Westenthalers Anwalt Michael Rami meldete unverzüglich Rechtsmittel an.

"Ich bin nach 40 Jahren als Satiriker zum ersten Mal vor Gericht, was ich einigermaßen amüsant finde", hatte Schneyder zuvor in seiner Einvernahme dargelegt. Dabei habe er vor allem in München "Injurien losgelassen", doch "Politiker mit Format" wären damals ohne Einschaltung der Gerichte "darüber hinweggegangen".

Mit dem Ausdruck "Pack" habe er "meine politische Animosität gegenüber dieser Partei zum Ausdruck bringen wollen, ohne jemanden persönlich zu beleidigen", sagte der Künstler. Er habe die Bezeichnung vom Sprichwort "Pack schlägt sich, Pack verträgt sich" abgeleitet.

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