Die Wettbewerbsbehörde hatte zuletzt den Streitparteien AUA und OMV ein Ultimatum bis Anfang Juni gesetzt und ansonsten eine Entscheidung durch ein Gerichtsverfahren in Aussicht gestellt. Zuständig für das jetzt eingeleitete Verfahren ist das Oberlandesgericht Wien, das als Kartellgericht fungiert. Die Behörde soll einen möglichen Missbrauch abstellen und gegebenenfalls eine Strafe verhängen, geht aus einer Bekanntmachung auf der Homepage der Wettbewerbsbehörde hervor.
Die Wettbewerbsbehörde sieht die "marktbeherrschende Stellung" der OMV als gegeben an. Auch ein "Preismissbrauch" bei Kerosin könne "nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden". Daher hält die Behörde "ein Verfahren vor dem Kartellgericht zur Entscheidung der Problematik für angemessen".
Die Angelegenheit ins Rollen gebracht hat die AUA mit ihrem Gang nach Brüssel Ende Juli 2006. Dort hat die Airline eine Wettbewerbsklage eingereicht, um das Verhalten der OMV-Gruppe in Sachen Kerosin zu untersuchen. Die AUA wirft der OMV vor, diese habe die AUA durch überhöhte Kerosinpreise um 35 Mio. Euro geschädigt. Die gesamten Treibstoffkosten der Airline-Gruppe liegen bei über 500 Mio. Euro.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.