Lokführer-Streik
Verzögerungen nach Warnstreiks
In einer einstweiligen Verfügung hat das Mainzer Arbeitsgericht die Arbeitsniederlegungen untersagt, zu denen die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) für die Zeit von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr aufgerufen hatte. Das Gericht gab damit der Deutschen Bahn recht, die die Warnstreiks als unzulässig bezeichnet hatte und vor Gericht gezogen war.
Da der Gerichtsbeschluss erst nach Beginn der Warnstreiks erging, war der Bahnverkehr vielerorts allerdings bereits lahm gelegt worden. Viele Reisende mussten Verspätungen in Kauf nehmen. Etliche kamen zu spät zur Arbeit.
In Berlin, München und Hamburg kam der S-Bahn-Verkehr am Morgen zum Erliegen. Auch einige Regionalzüge hätten ihre Fahrt nicht fortgesetzt, sagte ein Bahnsprecher in Berlin. Anderenorts war auch der Fernverkehr betroffen.
Zug stoppte vor Einfahrt in den Hauptbahnhof
In Hamburg stoppte ein S-Bahnzug etwa hundert Meter vor der Einfahrt in den Hauptbahnhof. Hunderte Menschen verließen nach Angaben von Fahrgästen den Zug und gingen über die Gleise zu Fuß durch einen Tunnel in den Bahnhof. Die Feuerwehr half bei der Evakuierung des Zuges. Lautsprecherdurchsagen wiesen daraufhin, dass auch die wenigen noch fahrenden Züge nicht mehr den Bahnhof ansteuern können, da sich Menschen auf den Gleisen befinden.
"Wir streiken weiter"
Auch in Sachsen setzten rund 100 Lokführer ihren Warnstreik am Vormittag trotz Gerichtsverbots fort. Die regionalen Streikleiter der GDL in Chemnitz, Dresden und Leipzig führten den Ausstand planmäßig bis 11.00 Uhr weiter. "So lange wir nichts von der zentralen Streikführung in Frankfurt/Main hören, bleibt es dabei. Wir streiken weiter", sagte der Leipziger GDL-Streikleiter, Walter Wagner.
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