Das Mädchen hatte an dem betreffenden Tag Geburtstag. Die Verteidigung meldete Nichtigkeit und Berufung an, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte ist ein in seiner Heimat wegen Entführung einer Minderjährigen vorbestrafter Türke. Mit dem Opfer war er für ein Jahr verheiratet. Später heiratete er erneut. 1988 kam er nach Österreich, wo er einer geregelten Arbeit nachging und nicht weiter auffiel.
Der erste Fall ereignete sich im Juli 1993. Laut Anklage sprach der 41-Jährige in der Nähe des Westbahnhofs eine Drogensüchtige an. Unter einem Vorwand lockte er sie zu seinem Auto, zerrte sie in den Wagen und fuhr mit ihr auf die Westautobahn. An einer abgelegenen Stelle vergewaltiget er sie brutal. Sogar ihr Bekenntnis "Ich habe Aids" nutzte nichts. "Das ist wurscht", soll er damals laut kontradiktorischer Einvernahme des Opfers gesagt haben.
Der Beschuldigte bestritt gar nicht, das Opfer gekannt zu haben. Seiner Darstellung nach sei es ein Geschäft mit einer Prostituierten gewesen. 400 bis 500 Schilling habe sie für Sex ohne Kondom verlangt. "Wir hatten nur finanzielle Probleme, nicht beim Sex", sagte der Angeklagte.
Wenige Monate später, im November 1993, gab es einen ähnlich gelagerten Vorfall mit einer Kellnerin in Rudolfsheim-Fünfhaus. Sie wollte der 41-Jährige gar nicht gekannt haben. Wieder soll er laut Anklage sein Opfer ins Auto gezerrt, mit ihm auf die Westautobahn gefahren sein und es dort brutal vergewaltigt haben. Dabei soll er ihr unter anderem ein Messer an die Kehle gehalten haben.
Fünf Jahre dauerte es bis zum dritten Verbrechen. Im August 1998 sprach der 41-Jährige laut Anklage eine junge Frau an und lockte sie in sein Auto. Mit ihr fuhr er nach Mayerling. Wiederholt soll er sie, die zu diesem Zeitpunkt noch Jungfrau war, anal und vaginal vergewaltigt haben. Laut Staatsanwaltschaft wollte er auch einen Freund dazu einladen, dieser hatte aber keine Zeit.
Der Angeklagte sagte dazu, es sei freiwillig zum Geschlechtsverkehr gekommen. Sie habe ihm gesagt, dass sie von vorne Probleme haben. "Wenn du mit mir Sex haben willst, dann erlaube ich es dir von hinten", wollte er damals geantwortet haben. Dass er in weiterer Folge auch vaginal in sie eindrang, bezeichnete er als Unfall.
"Eine junge Frau sucht sich für ihren ersten Sexualkontakt gerade Sie aus und sagt auch noch, dass sie Jungfrau ist und nur Analverkehr haben will. Kommt Ihnen diese Verantwortung nicht selbst an den Haaren herbeigezogen vor?" fragte der Staatsanwalt den Angeklagten. "Aber so war es, das ist die Wahrheit", antwortete dieser.
Im August 2006 soll er schließlich einen ungarische Prostituierte aus dem Stuwerviertel beim Alberner Hafen vergewaltigt haben. Sie gekannt zu haben, gab der 41-Jährige zu. Aber Sex wollte er nicht mit ihr gehabt haben. Die Anzeige der jungen Frau brachte den Fall schließlich ins Rollen. Durch den DNA-Abgleich kam man auf zwei weitere Verbrechen, durch die Veröffentlichung eines Fotos des Verdächtigen meldete sich das vierte Opfer.
Jilke bezeichnete in der Urteilsbegründung den Angeklagten als "wandelnde Zeitbombe", den der Senat für hochgradig gefährlich halte. Dieser quittierte das Urteil mit Kopfschütteln.
Symbolbild
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