Über zwei Drittel aller Unfälle passieren in der Freizeit. Denn genau dann, wenn wir frei haben, sind wir oft unkonzentriert und entspannter als in der Arbeit. Besonders gefährdet: Sport und Aktivitäten im Haushalt. Arbeitsunfälle sind dagegen in der Minderzahl.
Wann kommt Leistung vom Staat?
Und genau da liegt das Problem. Denn was vielen nicht bewusst ist: Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur dann, wenn ein Unfall direkt am Arbeitsplatz passiert bzw. wenn es sich um einen Wegunfall am direkten Weg von der Arbeit nach Hause oder umgekehrt handelt. Gehst du auf deinem Weg in die Arbeit noch schnell eine Zeitung kaufen, so handelt es sich nicht mehr um den direkten Weg und du bist nicht geschützt. Die Folge: keine Leistung.
Für viele Familien stellt ein Unfall mit Dauerfolgen somit eine existenzbedrohende Situation dar, da plötzlich ein Einkommen fehlt. Und dazu kommen viele Kosten: Bergekosten, Spitalsaufenthalte, Rehabilitationskosten, Umbauten, usw. Eventuell kann nach dem Unfall der alte Beruf nicht mehr ausgeübt werden und unter Umständen ist der Betroffene gar nicht mehr erwerbsfähig. Für eine Familie eine Katastrophe. Denn Fixkosten sind oft genug da, die ein zweites Einkommen verlangen.
Unfälle von Kindern
Wenn Kindern ein Unfall passiert, ist das für die Familie eine Belastung. Denn auch hier kann meist ein Elternteil zumindest kurzfristig seinem Erwerb nicht in vollem Umfang nachgehen: Begleitung ins Spital, zu Ärzten, etc. ist notwendig. Auch bei Dauerfolgen, die bei dem Kind zurückbleiben, sind die Eltern nachhaltig eingeschränkt. Bleibt beispielsweise nach einem Unfall eine dauernde Querschnittslähmung, so kann es sein, dass das Kind nie in vollem Umfang eigenständig erwerbstätig werden kann und lebenslang von den Eltern in vielen Bereichen unterstützt werden muss.
Finanziell vorsorgen
Mit der richtigen Absicherung lässt sich zumindest die finanzielle Seite einer Tragödie gut in den Griff bekommen. Eine gute Unfallversicherung sollte in der Minimalvariante Leistungen für Dauerinvalidität und Unfallkosten sowie Unfalltod enthalten. Dabei sollte für die Versicherungssumme so kalkuliert werden, dass ein gewisser Betrag für Umbauten und Adaptionen zur Verfügung steht und vom Rest eine monatliche Rente ausgezahlt werden kann.
Sinnvoll sind Tarife, deren Leistung mit dem zunehmenden Grad der Dauerinvalidität progressiv steigt. Das heißt, bei 50-prozentiger Invalidität (zum Beispiel Blindheit auf einem Auge) werden 50.000 Euro ausbezahlt. Bei 100-prozentiger Invalidität (vollständiger Erblindung) steigt der Betrag auf bis zu 400 Prozent der Grundleistung, d.h. 200.000 Euro.
So lassen sich mit kleinen monatlichen Beträgen ab ca. acht Euro pro Person gute Absicherungspakete schnüren. Zusatzbausteine können zum Beispiel die Übernahme kosmetischer Operationen nach Unfall oder eine Unfallrente umfassen. Viele Gesellschaften bieten auch ein Trostpflaster nach Knochenbruch oder ein Kinderspitalgeld an, mit dem Begleitkosten für Erwachsene gedeckt werden können. Speziell für Familien oder Lebensgemeinschaften werden von vielen Anbietern auch attraktive Rabatte angeboten. Dein individuelles Gesamtpaket solltest du dir mit Unterstützung eines Maklers genau berechnen und zusammenstellen lassen.
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