Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bestätige, "was ich seit drei Jahren gesagt habe". Außerdem habe es "nie Ermittlungen gegen mich, sondern gegen den Kontenbetreuer gegeben", so Martin.
"Haltlose Anschuldigungen"
Die "haltlosen Anschuldigungen" von OLAF hätten "einen massiven Einfluss" auf den Ausgang der Nationalratswahl 2006 gehabt. Deswegen hätten seiner "Liste Hans-Peter Martin" am Ende 1,3 Prozentpunkte zum Einzug in den Nationalrat gefehlt. Sein Anwalt prüfe nun alle rechtlichen Möglichkeiten. Das Vorgehen von OLAF sei "beispiellos in der Geschichte der EU-Institutionen" gewesen.
Gerhard Jarosch, der Sprecher der Anklagebehörde, stellte fest: "Auf Basis der OLAF-Erhebungen sowie der Ermittlungen des Wiener Straflandesgerichts Wien konnte nicht mit der für ein Strafverfahren nötigen Sicherheit nachgewiesen werden, dass formell mangelhaft verrechnete Zulagen dem Abgeordneten auch tatsächlich nicht zugestanden wären". Auch eine zweckwidrige Verwendung der ausbezahlten Zulagen sei Martin nicht nachzuweisen gewesen.
OLAF hatte den Europa-Abgeordneten im Dezember 2004 wegen Betrugsverdachts in Zusammenhang mit seiner Sekretariatszulage angezeigt. Martin führte die Vorwürfe stets auf "Formfehler" zurück, die in der Substanz nicht ihm anzulasten seien, sondern seinem damaligen Kontenbetreuer Christoph Matznetter bzw. dessen damaliger Kanzlei Merkur Treuhand.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.