Begründung für die Freilassung sei, dass nach den vorliegenden Erkenntnissen das Rattengift, wenn es verabreicht worden wäre, „nie und nimmer“ den Tod des Opfers herbeigeführt hätte, erklärte der Staatsanwalt. Es müsse sogar geprüft werden, ob es überhaupt zu Gesundheitsbeeinträchtigungen gekommen wäre.
Die 30-Jährige aus dem Raum Steyr wollte, dass ein 29-jähriger Bekannter der 55-jährigen Ex-Frau ihres Bruders den Kaffee mit Rattengift versetze. Laut Plan sollte sie dadurch bewusstlos werden, dann sollte er ihr den Rest des Giftes mit einer Injektionsnadel in die Venen spritzen. Die Utensilien dazu hatte die 30-Jährige besorgt. Doch der Komplize wollte nicht mitmachen. Er verriet alles dem Opfer, gemeinsam erstatteten sie Anzeige bei der Polizei. Als Motiv für den aus Sicht der Justiz untauglichen „Mordplan“ werden Streitigkeiten angenommen.
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