28.000 Schilling hatte 1994 die obskure Pilzkur nach einer veritablen Fehldiagnose gekostet - schwarz. Der Innviertler Kassenarzt hatte die Blasen- und Darmentzündungen seiner Ottensheimer Privatpatientin irrtümlich auf einen aggressiven „Candida-Pilz“ zurückgeführt und mit radikalen „Darm-Wäschen“ behandelt, bis sie kein Essen mehr vertrug. Und zum Notfall wurde mit ihren höllischen Bauchspeicheldrüsenkoliken, die schon angedroht worden waren: „Dann rufen´s mich gleich an und gehen´s ja nicht ins Spital, denn dort versteht man nichts von meiner Behandlungsmethode und würde mehr schaden als helfen“, hatte der Mediziner gewarnt. „Im Spital haben s´ die Hände über den Köpfen zusammengeschlagen“, erinnert sich Ulrike H., die damals langsam wieder aufgebaut werden musste.
Weil sie aber weder tot noch invalid war, gab ihr ein pensionierter Richter keine Chance in der Ärztekammer. Die Gebietskrankenkasse riet zur Klage gegen ihren Vertragsarzt, und der Konsumentenschutz übernahm die Prozesskosten.
Auch Christa N. (53) aus Ampflwang hat kein Kostenrisiko, wenn sie am 8. Jänner in der Ärztekammer um ein Schmerzensgeld kämpft: für monatelange Höllenqualen nach einer Bakterieninjektion.
Foto: rubra
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