Eine Pensionistin stand in Feldkirch vor Gericht, weil sie monatelang unrechtmäßig Ausgleichszulagen bezogen hatte. Jetzt muss sie der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) 2212 Euro zurückzahlen.
Etwas kurzfristig gedacht hatte wohl die 61-jährige Unterländerin beim Ausfüllen des Antrages auf Ausgleichzulage der Pensionsversicherungsanstalt. Denn obwohl die Pensionistin geringfügig in Deutschland als Pflegerin arbeitete, verschwieg sie dies, indem sie die Frage nach einem Zusatzeinkommen mit „Nein“ beantwortete. Der Antrag ging durch und die Pensionsversicherungsanstalt überwies der Frau über etliche Monate rund 320 Euro – ein willkommenes Zubrot für die bislang Unbescholtene zu dem geringfügigen Job als Pflegerin im Allgäu, bei dem sie 330 Euro verdient.
Die PVA zerrte die Frau vor Gericht
Eine anonyme Anzeige ändert schließlich alles. In dem handschriftlich verfassten Schreiben heißt es unter anderem, die Frau würde Sozialhilfe beziehen und sei zudem von Juli 2022 bis Jänner 2023 permanent in Deutschland gewesen. Die Folge: Die 61-Jährige wird von der PVA vorgeladen. Schließlich zerrt die PVA die Frau wegen des Verdachts auf Betrug vor Gericht und will nun rund 6000 Euro zurück.
Es stimmt nicht, dass ich in Deutschland gelebt habe. Ich wohne aus Kostengründen bei meiner Schwester im Unterland.
Die Angeklagte vor Gericht
Im Prozess am LG Feldkirch bestreitet die Angeklagte die Vorwürfe: „Ich wohne aus Kostengründen bei meiner Schwester im Unterland“, sagt sie. Zweimal pro Woche würde sie als Pflegekraft im Allgäu arbeiten, jedoch abends immer nach Hause fahren. Nur ihren Sohn besuche sie ab und zu mal in Norddeutschland. Was das Verschweigen des Zusatzeinkommens betrifft, sagt sie: „Ich wusste nicht, dass ich eine geringfügige Beschäftigung angeben muss.“ Worauf Richterin Lisa Pfeifer nachhakt: „Sie haben doch den Antrag durchgelesen und da steht, dass jegliches Zusatzeinkommen angegeben werden muss.“ Dann habe sie einen Fehler gemacht, entschuldigt sich die Pensionistin.
30 Stunden gemeinnützige Arbeit
Weil sie unbescholten ist und bereit, den Schaden wiedergutzumachen, wird die Sache außergerichtlich erledigt. Die Pensionistin muss nun binnen sechs Monaten 2212 Euro an die Pensionsversicherungsanstalt zurückzahlen. Außerdem wurde die 61-Jährige vom Gericht dazu verpflichtet, dreißig Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
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