Prominente Beispiele wie der Erbschaftsprozess von Lauda-Witwe Birgit haben gezeigt, dass das österreichische Erbrecht seine Tücken hat. So kann es unter anderem passieren, dass die letzte Frau eines Verstorbenen auch von ihren Vorgängerinnen zur Kasse gebeten werden kann. Anwälte klären darüber auf.
Wer kann aus dem Testament gestrichen werden und wieso müssen Sie als Witwe vielleicht noch Unterhalt bezahlen? Die beiden Kärntner Rechtsanwälte Tanja Gewolf-Mulley und Felix Fuchs – beide aus Klagenfurt – wissen es!
Frage „Krone“: Ich bin die dritte Ehefrau. Erben etwa auch die Vorgängerinnen, wenn mein Mann stirbt?
Antwort Tanja Gewolf-Mulley und Felix Fuchs: Mit der Scheidung verlieren diese ihr Erbrecht, nicht aber den Unterhaltsanspruch, sofern einer besteht. Dieser könnte auf die Erben übergehen, sodass diese den Unterhalt zahlen müssten.
Ich habe nur ein Kind. Muss ich da überhaupt ein Testament machen?
Grundsätzlich erbt ein Einzelkind alles. Hinterlässt der Verstorbene einen Partner, dann beträgt das gesetzliche Erbrecht 2/3 für das Kind, 1/3 für den Ehegatten oder eingetragenen Partner. Würde das Kind im Testament als Alleinerbe eingetragen werden, bleibt noch der Pflichtteil für den Partner, was der Hälfte des gesetzlichen Erbrechts entspricht, hiermit also 1/6 des Vermögens.
Und wenn ich meinen unnützen Sohn enterben und alles meiner Freundin hinterlassen möchte?
Das müssen Sie genau so im Testament festhalten! Der Pflichtteil für den Sohn würde aber bleiben – außer es gibt einen gesetzlichen Enterbungsgrund. Das wären etwa strafbare Handlungen gegen den Verstorbenen, gröbliche Vernachlässigung familienrechtlicher Pflichten, Zufügen von schwerem seelischen Leid oder auch die Verurteilung zu Strafen von 20 Jahren oder lebenslänglicher Haft.
Pflegevermächtnis: Dieses kommt Angehörigen zu, die den Verstorbenen in den drei Jahren vor dem Tod mindestens sechs Monate unentgeltlich und nicht nur selten gepflegt haben – mindestens 20 Stunden pro Monat. Die Höhe richtet sich nach den Leistungen. Kärntner Erbhofgesetz: Sinn ist es, dass land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei Versterben ohne letztwillige Verfügung nicht durch die Erbfolge zerschlagen werden. Es kann immer nur einer der gesetzlichen Erben – der Anerbe – den Hof übernehmen.
Mein Freund war fast blind. Nun soll sein Testament ungültig sein!
Bei der Gültigkeit kommt es darauf an, wie stark seheingeschränkt er war! Konnte Ihr Freund mithilfe einer Brille, Lupe oder Ähnlichem das von einem Dritten in seinem Auftrag unterschriebene Testament noch lesen und in Anwesenheit von drei Zeugen bekräftigen, ist es gültig. Die Sehkraft im Nachhinein festzustellen, kann schwierig werden.
Das Testament muss auch eigenhändig unterschrieben werden. Man sollte es sicher verwahren – etwa bei Notar oder Anwalt, die es ins Testamentsregister eintragen, sodass es immer sofort gefunden werden kann.
Rechtsanwältin Tanja Gewolf-Mulley
Was bedeutet testierfähig?
Wer eine letztwillige Verfügung hinterlässt, muss die Bedeutung und Folgen dessen verstehen und sich entsprechend verhalten.
Sind alle Kinder gleich erbberechtigt, auch adoptierte?
Ja, denn durch die Adoption entstehen zwischen Wahlkind und Wahleltern die gleichen Rechte. Das gesetzliche Erbrecht des Adoptivkindes bleibt auch gegenüber dessen leiblichen Eltern bestehen
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.