Bresnik empört:

Causa Sinner: „Nummer 200 wäre gesperrt worden“

Tennis
27.08.2024 07:29

Jannik Sinner startet mit Dopingschatten heute in die US Open. Günter Bresnik klagt über den Umgang mit den Tennisspielern …

Noch mehr als sonst werden die Augen der Tenniswelt heute auf auf Jannik Sinner gerichtet sein. Der italienische Weltranglistenerste eröffnet bei den US Open die Jagd auf seinen zweiten Grand-Slam-Titel am Abend gegen Lokalmatador Mackenzie McDonald, zählt in New York definitiv zu den Mitfavoriten. Doch im Vorfeld drehte sich beim 23-Jährigen weniger um sein Tennis als vielmehr um seinen Dopingfall.

Positiv auf Clenbustol getestet
Binnen weniger Tage Ende März war Sinner zweimal positiv auf Clenbustol getestet worden. Das kam erst letzte Woche ans Licht, gleichzeitig mit seinem Freispruch in dieser Causa. Das unabhängige Schiedsgericht kam zu diesem Urteil, weil sie Sinner abnahmen, dass er die Substanz über die Hände seines Masseurs in seinen Körper geraten wären, der eine Wunde am eigenen Finger mit einem Clenbustol-haltigen Spray behandelt hatte. Das mag durchaus so sein, dennoch wurden in der Vergangenheit viele Sportler dennoch gesperrt, wenn sie ein Mittel ohne Wissen und Schuld eingenommen hatten. Darum hatten von Beginn an einige Spieler Sinners Freispruch kritisch beäugt.

Sein Toprivale Carlos Alcaraz, der ebenfalls heute ins Turnier startet, meinte: „Er war positiv, aber es muss einen Grund geben, warum sie ihn spielen lassen.“ Novak Djokovic kritisierte stärker eine ungleiche Behandlung: „Ich verstehe den Frust der Spieler, weil es einen Mangel an Konstanz gibt. Wir sehen einen Mangel an standardisierten und klaren Protokollen.“

Günter Bresnik (Bild: GEPA )
Günter Bresnik

„Wie Verbrecher behandelt“
Auch Österreichs Top-Trainer Günter Bresnik stimmt dem zu: „Wenn die Nummer 200 an Stelle von Sinner gewesen wäre, wäre sie wohl gesperrt worden“, schätzt der 63-Jährige. Viel mehr nervt ihn jedoch prinzipiell der Umgang mit Dopingsündern im Sport an sich. „Die werden gleich behandelt wie Verbrecher“, beklagt Bresnik. „Wenn jemand etwas Unrechtes macht, soll man ihn bestrafen. Aber wenn zum Schluss kommt, dass er nichts gemacht hat, muss man so einen Fall nicht an die große Glocke hängen.“

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