Probleme im Alltag

„Mein Erwachsenenvertreter gibt mir kein Geld!“

Was bis vor wenigen Jahren unter Sachwalterschaft bekannt war, heißt nun Erwachsenenvertretung. Der Name ist zwar neu – viele Probleme sind die alten geblieben. Denn nicht immer fühlen sich die Betroffenen richtig vertreten; auch für Angehörige ist es oft schwierig. Anwälte klären über Rechte und Pflichten in dem Bereich auf.

Zu geizig, zu großzügig, zu unverständlich – die Erwachsenenvertretung ist oft für alle Beteiligten ein Minenfeld, wissen die Rechtsanwälte Astrid Wutte-Lang aus Klagenfurt und Arthur Berger aus St. Veit, die im Rahmen unserer Check-dein-Recht-Serie Fragen zum Thema beantworten.

Krone: Ich möchte keinesfalls, dass mich im Alter einmal ein Fremder vertritt!
Wutte-Lang und Berger: Sie können das verhindern, in dem Sie rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellen, in dem Sie festlegen, wer im Fall des Falles Ihre Angelegenheiten regelt.

Jeden Monat beantworten Kärntner Anwälte im Rahmen unserer Service-Serie mit der Rechtsanwaltskammer ungewöhnliche Fragen zu aktuellen Themen.  Diesmal geht es um Erwachsenenvertretung – vormals Sachwalterschaften. (Bild: Krone Kreativ)
Jeden Monat beantworten Kärntner Anwälte im Rahmen unserer Service-Serie mit der Rechtsanwaltskammer ungewöhnliche Fragen zu aktuellen Themen.  Diesmal geht es um Erwachsenenvertretung – vormals Sachwalterschaften.

Warum wird nicht immer ein Verwandter Vertreter?
Manchmal ist es besser, keinen Verwandten zu bestellen, um familiäre Konflikte oder Interessenskollisionen zu vermeiden. Bei einem gerichtlich bestellten Erwachsenenvertreter darf es zwischen ihm und dem Vertretenen kein Abhängigkeitsverhältnis geben.

Wir finden den Erwachsenenvertreter des Opas furchtbar. Wie werden wir ihn los?
Grundsätzlich muss er nicht Ihnen, sondern dem Betroffenen passen! Nahe Angehörige können aber Rechtsmittel gegen den Bestellungsbeschluss erheben. Ansonsten gilt, dass die Vertretung jeweils auf drei Jahre befristet ist, überprüft wird und auch „gekündigt“ werden kann.

Der Vertreter meiner Mutter hat wenige Wochen vor ihrem Tod noch eine sehr teure Matratze gekauft – völlig umsonst. Darf er das?
Es geht um das Wohl des Vertretenen, nicht um Ihr Erbe! Er musste Entscheidungen treffen, die der Lebensqualität der Mutter dienen – aber natürlich profitieren Erben von einer verantwortungsvollen Vermögensverwaltung.

Mein Vertreter gönnt mir nichts und hat mich in eine schimmlige Wohnung gesteckt, weil er behauptet, er müsste sparen. Wozu?
Erwachsenenvertreter sind keine finanziellen Unterstützer, sondern können nur das Vermögen verwalten, das auch da ist. Ohne Geld gibt es leider keine Luxus-Wohnung. Sind Sie mit der Situation nicht zufrieden, wenden Sie sich an das Pflegschaftsgericht.

Erwachsenenvertretung: Löste 2018 die Sachwalterschaft ab und bedeutet, dass Personen, die nicht mehr voll entscheidungsfähig sind – etwa durch psychische Beeinträchtigungen aufgrund eines Unfalls oder Krankheit – formell unterstützt werden.

Wer wird Vertreter? Bei der Bestellung ist auf die Wünsche des Betroffenen Rücksicht zu nehmen und es sollte, wenn möglich, eine ihm nahe stehende Person sein. Die Bestellung erfolgt allerdings durch das Gericht; oft werden auch neutrale Personen bestellt.

Mein Vater hat mich enterbt – und wurde im Jahr darauf besachwaltert. Das Testament ist ungültig oder?
Das kann man pauschal nicht sagen. Es kommt drauf an, ob er noch testierfähig war, also wusste und verstand, was er verfügte. Eine Testierfähigkeit ist nicht gleich Geschäftsfähigkeit.

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