Ein 55-jähriger Tiroler hatte im November 2023 mit mehreren Bäumen und einem Strauch „kurzen Prozess“ gemacht. Nun wurde der Mann wegen Beschädigung von Fremdeigentum verurteilt.
Eine acht Meter hohe Föhre, ein fünf Meter hoher Strauch, ein zehn Meter hoher Nussbaum und eine zehn Meter hohe Esche mussten vergangenen Herbst in einem Dorf im Bezirk Innsbruck-Land daran glauben: Der 55-Jährige rückte kurzerhand mit Bagger und Astschere aus, schnitt sie jeweils in einer Höhe zwischen einem und zwei Metern radikal ab.
Angeklagter wollte „Weg freischneiden“
Der Grund für diesen Brachialschnitt: Er wollte einen Weg für seine Lebensgefährtin „freischneiden“. „Er wollte also eigentlich Gutes tun“, sagte sein Verteidiger, zumal auch andere Personen angesichts des Radikalschnitts „froh gewesen sind“, eben weil bis zu diesem Zeitpunkt vor allem die Bäume Ein- und Ausfahrt zum Teil behindert oder zumindest sehr erschwert hatten.
„Beschädigung von Fremdeigentum“
Die Situation war allerdings dann doch deutlich komplexer. „Es wurde zum Teil fremdes Eigentum beschädigt und zum Teil sogar zerstört“, meinte die Richterin bei der Verhandlung am Innsbrucker Landesgericht. Diese Beschädigung habe der Angeklagte zumindest „in Kauf genommen“.
Mit anderen Worten: Es ließ sich nicht genau erheben, welcher Baum auf welchen Grund stand. Der Angeklagte hat somit zwar zweifellos von seiner Freundin legitimiert auch Bäume auf deren Grund „bearbeitet“. Andere beschädigte Bäume und der Strauch dürften sich hingegen zum Teil auf dem Grundstück einer anderen Person befinden.
Diversionsvorschlag ausgeschlagen
Eine unbedingte Geldstrafe hielt die Richterin schließlich Schuld und Tat angemessen. Zu einer Diversion – wie vom Verteidiger angeregt – könne es schon allein deshalb nicht kommen, weil sich der Angeklagte als „nicht schuldig“ bekannt und auch keinerlei Reue gezeigt habe. „Es war ihm bei der Tat schlicht egal, dass er auch fremdes Eigentum beschädigen oder gar zerstören könnte“, sagte die Vorsitzende. Der 55-Jährige wurde zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Nicht rechtskräftig.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.