Erst am Samstag berichteten wir über den Fall eines jungen Grazers, der für drei Minuten auf einem Privatparkplatz mit 250 Euro zur Kasse gebeten wurde. Er konnte, da Student, einen 50-prozentigen Nachlass erstreiten. Weniger „Glück“ hatte eine Frau aus Deutschlandsberg.
Ihr flatterte jüngst ein Anwaltsschreiben ins Haus, das ihr die Sprache verschlug. Für wenige Minuten hatte sie ihren Pkw Ende September auf einen Firmenparkplatz gegenüber einem Fast-Food-Restaurant in der Bezirkshauptstadt gestellt. Noch schneller als das Essen nebenan waren die Beweisfotos angerichtet, und die Dinge nahmen ihren Lauf.
Kurzer Halt auf verlassenem Parkplatz
Dabei hatte die Lenkerin nicht einmal geparkt, wie auf den Bildern der Überwachungskamera ersichtlich ist, sondern das Fahrzeug für gerade einmal zwei Minuten quer auf der nahezu leeren Parkfläche abgestellt. Diese gehört einer Firma für Lagertechnik und Regalsysteme.
Zehn Tage Frist, sonst Besitzstörungsklage
Sie habe „auf der Liegenschaft meiner Mandantschaft deren ruhigen Besitz gestört“, musste die Kurzparkerin wenige Tage später in einem Brief (siehe unten) lesen. „Derartige Besitzstörungshandlungen“ habe sie zukünftig zu unterlassen sowie „einen Betrag von € 290,00“ zu entrichten. Weniger großzügig als die geforderte Summe ist die Zahlungsfrist: zehn Tage.
Wie es in solchen Fällen schon beinahe zum „guten Ton“ gehört, wird mit einer Besitzstörungsklage „ohne weitere Korrespondenz“ gedroht, sollte die Zahlung und die Unterlassungserklärung nicht fristgerecht erstattet werden. Stichwort guter Ton: Die Dame musste sich schriftlich „entschuldigen“ und geloben, „ein derartiges Verhalten zukünftig nicht mehr zu setzen“.
Der Firmenchef erklärt gegenüber der „Krone“, dass es schon seit Eröffnung des Fast-Food-Restaurants im Juli 2023 zunehmend Probleme mit Fremdparkern gebe, die auch regelmäßig ihren Müll hinterlassen und sogar ihre Notdurft verrichten. Zahlreiche Versuche „im Guten“ seien gescheitert, es sei auch mehrfach zu verbalen Entgleisungen gekommen und einmal habe ein Eindringling, den er zur Rede stellte, sogar mit dem Pkw auf ihn zugesteuert, als er versucht habe, das Kennzeichen zu notieren.
Firma will gegen „Rudelparken“ vorgehen
Eine bauliche Lösung mit Tor sei aufgrund der beengten Straßenverhältnisse nicht möglich, daher sei man im Sommer dazu übergegangen, die Falschparker systematisch zur Kasse zu bitten. Damit wollte man vor allem dem Phänomen des „Rudelparkens“ begegnen – dass sich also immer mehr Lenker anschließen, sobald einmal ein ungebetener Gast seinen Pkw abstellt. Nach einer dreistelligen Zahl an Anwaltsschreiben habe sich die Situation inzwischen tatsächlich etwas gebessert.
Der Fall in Graz, bei dem im Oktober von einem Studenten ebenfalls für wenige Minuten unrechtmäßiges Parken 250 Euro gefordert wurden, endete wie berichtet mit einem Kompromiss: Unter Verweis auf seine Einkommenssituation konnte er den Betrag in einem Telefonat mit der Gegenseite immerhin halbieren.
Einspruch aussichtslos
Die Deutschlandsbergerin sah nach Erkundigungen bei ihrem Anwalt von einem solchen Versuch ab: aussichtslos, so die Einschätzung des Experten.
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