Trotz Hilfe einer Cousine reichten die Antworten eines eingeschränkten, betagten Ehepaares den Behörden nicht aus. Statt die beiden Pensionisten von der verpflichtenden Befragung zu befreien, bekamen diese eine Strafverfügung. Die Statistik Austria bestätigt, dass es sich dabei um einen seltenen Fehler gehandelt habe, und will den Fall nun aufklären.
Der Mikrozensus der Statistik Austria besteht aus drei Befragungen im Abstand von sechs Monaten. Er soll Veränderungen der Lebensumstände der zufällig ausgewählten Teilnehmer feststellen, die Beantwortung ist gesetzlich verpflichtend. Was aber, wenn das nicht möglich ist?
Nicht fähig, ausreichend zu antworten
Genau so war es im Fall des Ehepaares P. aus Linz. Sie (76) kann nicht gut lesen, er (80) ist schwer dement. Die ersten beiden Termine erfolgten per Hausbesuch. Offenbar waren die Antworten aber nicht zufriedenstellend, weshalb die Statistikbehörde den Pensionisten eine Mahnung schickte.
Trotz Hilfe kam Strafverfügung
„Daraufhin hab’ ich beim dritten Termin mit Herrn P. gemeinsam telefonisch alle Fragen beantwortet, so gut es ging. Wir haben wieder auf den Zustand der beiden hingewiesen – er bezieht ja auch Pflegegeld“, so Frau W., die angeheiratete Cousine von Herrn P., die sich bei der „Krone“ meldete. Dennoch kam wenig später eine Strafverfügung des Linzer Magistrats, in dem den Eheleuten erneut vorgeworfen wurde, den Zensus nicht beantwortet zu haben. „Dagegen haben wir natürlich Einspruch erhoben – wir hatten ja telefonisch alles beantwortet“, so Frau W.
Eineinhalb Jahre Ruhe, doch dann ...
Dann kehrte vorläufig Ruhe ein – zumindest bis heuer im Juli. Der Magistrat wollte nach gut 18 Monaten nun plötzlich wissen, wann der dritte Befragungstermin genau stattgefunden habe. „Nach einigen weiteren Telefonaten wurde das Verfahren im Herbst endlich eingestellt“, so die Cousine. „Wieso das offensichtlich eingeschränkte Paar so lang drangsaliert wurde, anstatt sie von der Befragung zu befreien, verstehe ich nicht!“
Behörde ortet seltenen Fehler
Eine Sprecherin der Statistik Austria erklärt auf „Krone“-Anfrage: „Teilnehmer, die nicht fähig sind, zu antworten, können sich normalerweise vertreten lassen. Das passiert aber ganz selten, die Angelegenheit geht dann automatisch weiter an die Verwaltungsbehörde. Wir werden den Linzer Fall jetzt unter die Lupe nehmen.“
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