Die burgenländische Landesregierung hat heute erneut weitreichende Verbesserungen für ein wichtiges Tierschutz-Thema eingeleitet. Hans Peter Doskozil möchte mit einer Verfassungsbeschwerde erreichen, dass Vollspaltenböden möglichst bald verboten werden.
Tierschützer machen in regelmäßigen Abständen darauf aufmerksam, dass die Haltung von Nutztieren auf Vollspaltenböden vor allem eines bedeutet: großes Leid. Auch wissenschaftliche Studien zeigen deutlich, dass diese Form der Haltung Tierquälerei ist und somit dem Staatsziel „Tierschutz“ widerspricht.
Historische Entscheidung
Mit der Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof für ein rasches Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung ist dem Burgenland vergangenes Jahr ein großer Erfolg für den Tierschutz gelungen, auch wenn neun Landwirte deswegen gerade in Berufung gegangen sind – die „Krone“ hat berichtet.
Doch Landeshauptmann Doskozil (SPÖ) geht den eingeschlagenen Weg konsequent weiter und möchte ein Verbot dieser Haltungsform auch für Rinder erwirken. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde wurde am Dienstag in einer Regierungssitzung beschlossen.
Die Verfassungsbeschwerde soll Tierwohl heben, ein neues Fördermodell soll Betriebe mit Bio-Haltung finanziell absichern.
Hans Peter Doskozil, Landeshauptmann Burgenland
Bild: Holl Reinhard
Derzeit sei nur die Haltung von gewissen Rindern auf Vollspaltenböden verboten. Für Tiere, die nicht für die Zucht eingesetzt werden, sei sie erlaubt, hielt Doskozil fest. „Wenn der Bundesgesetzgeber davon ausgeht, dass manche Tiere aufgrund des erhöhten Risikos von Krankheiten nicht auf Vollspaltenböden gehalten werden dürfen, dann muss das für die gleichen Tiere auch gelten, wenn sie nicht für die Zucht verwendet werden“, argumentierte der Landeshauptmann.
Landwirtschaft neu denken
Im Burgenland will Doskozil ein neues Fördermodell erarbeiten, mit dem die Streichung der Mutterkuhprämie kompensiert werden soll. Dieses soll auch die regionale Rinderzucht stärken, qualvollen Tiertransporten einen Riegel vorschieben und die Wettbewerbschancen der heimischen Landwirtschaft verbessern, meinte der Landeshauptmann.
Arme Schweine
Auch eine neuerliche Beschwerde wegen des Vollspaltenböden-Verbots in der Schweinehaltung könnte sich Doskozil im Fall der Fälle vorstellen. Für die bis 2040 dauernde Übergangsfrist, die mit 1. Juni 2025 aufgehoben wird, gebe es noch keine neue Regelung. „Sollte es wieder eine lange Übergangsfrist geben, werden wir das Gesetz abermals durch den Verfassungsgerichtshof überprüfen lassen“, kündigte er an.
Ich begrüße diese neuerliche Beschwerde an den Gerichtshof und hoffe, dass es bald Klarheit für alle Seiten gibt.
Maggie Entenfellner, „Krone“ Tierecke
„Krone“ Tierschutz-Lady Maggie Entenfellner möchte noch nicht in großen Jubel verfallen: „Man muss natürlich auch die Ängste und Sorgen der Bauern verstehen, denn viele sehen durch neuerliche Investitionen ihre Existenz bedroht. Doch auch das Leben dieser Tiere zählt und die Politik muss dieses Leid irgendwann beenden! Das Aufstehen, das Hinlegen, jeder Schritt fällt diesen Tieren oft schwer. Ich begrüße diese neuerliche Beschwerde an den Gerichtshof und hoffe, dass es bald Klarheit für alle Seiten gibt“.
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