Richterin verlängerte

René Benko bleibt erwartungsgemäß in U-Haft

Spätestens am Freitag, 28. Februar, hätte die Untersuchungshaft von René Benko wieder überprüft werden müssen. Fast am letzten Drücker, nämlich am Donnerstag, musste der Rekordpleitier im Wiener Landl vor der Haftrichterin erscheinen, wie die „Krone“ erfuhr. Sein Aufenthalt im Grauen Haus wurde erwartungsgemäß verlängert. 

Seit 23. Jänner sitzt René Benko hinter Gittern, der gefallene Immobilienjongleur muss sich seitdem mit Gefängniskost und einer etwa zehn Quadratmeter großen Zelle statt Gourmetmenüs und Protz-Villa begnügen. Seinen Tag verbringt er dem Vernehmen nach hauptsächlich in der Einzelzelle und mit stundenlangen Gesprächen mit seinen Anwälten. Arbeit ist in der Zeit der U-Haft nicht erlaubt. Die Zeit außerhalb der vier Wände, etwa im Hof der JA Josefstadt, ist streng begrenzt.

Sein Alltag wird sich bis auf Weiteres auch nicht ändern, am Donnerstag wurde die Untersuchungshaft verlängert. Der Beschluss erfolgte auf Antrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Bereits zuvor war die am 24. Jänner 2025 erstmals verhängte Untersuchungshaft am 31. Jänner 2025 einmalig verlängert worden. Die Verhandlung war auch am Donnerstag nicht öffentlich, Benko wurde über eine direkte Verbindung von der Justizanstalt ins Landesgericht gebracht.

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Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr.

Mitteilung des Landesgerichts für Strafsachen Wien

Spätestens am Montag, den 28. April 2025, muss neuerlich über René Benkos Untersuchungshaft entschieden werden. Gegen den Beschluss auf Verlängerung der Untersuchungshaft können der gefallene Immobilienjongleur und seine Anwälte binnen drei Tagen eine Beschwerde an das OLG Wien einlegen. Die Verteidigung und die WKStA gaben keine Erklärung ab.

Untersuchungshaft in Österreich

Die Untersuchungshaft wird jeweils nur für eine befristete Zeit – die sogenannte Haftfrist – verhängt. Knapp vor deren Ablauf oder im Fall eines Enthaftungsantrags durch den Beschuldigten muss eine Haftverhandlung durchgeführt werden. Dabei wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Inhaftierung weiterhin gegeben sind. Liegen diese nicht mehr vor, muss der Beschuldigte freigelassen werden.

Die Haftfrist beträgt 14 Tage ab Verhängung der Untersuchungshaft, einen Monat ab erstmaliger Fortsetzung der Untersuchungshaft und zwei Monate ab weiterer Fortsetzung der Untersuchungshaft.

Zu den nicht öffentlichen Haftverhandlungen werden ausschließlich die Parteien des Verfahrens geladen und der Beschuldigte dazu aus der Haft vorgeführt.

Freilassung unwahrscheinlich
Dass Benko in nächster Zeit frei kommt, ist allerdings mehr als unwahrscheinlich. Die Untersuchungshaft muss alle zwei Monate geprüft werden, es ist zu erwarten, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eher zeitnah Anklage erheben wird. Nach der neuen Regelung darf die U-Haft bei Ermittlungen zu einem Verbrechen, das mit mehr als fünf Jahren Haft bedroht ist, maximal zwei Jahre andauern.

Ermittlungen in mehreren Ländern
Benko war wegen Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr in Innsbruck festgenommen worden. Der Signa-Gründer soll „eine Rechnung gefälscht sowie versucht haben, Vermögen zu verheimlichen und dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern zu entziehen“, wie es von der WKStA hieß. Sie ermittelt gemeinsam mit deutschen Behörden gegen Benko, nachdem sein einstiges Firmenimperium 2023 zusammengebrochen war.

Auch in anderen Ländern werden Ermittlungen gegen den Immo-Jongleur geführt.

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