Sie haben ihre Gemeindebau-Wohnung illegal untervermietet. Jetzt setzt Wiener Wohnen Konsequenzen. Die Betroffenen verlieren ihre Unterkunft und erhalten eine lebenslange Sperre. Das unerlaubt eingenommene Geld wird zurückgefordert.
Wiener Wohnen hat die illegale Vermietung von Gemeindewohnungen über die Plattform Airbnb erfolgreich unterbunden und in akribischer Recherchearbeit jene Mieter ausgeforscht, die zwischen 2012 und 2022 ihre Gemeindewohnung widerrechtlich über die Plattform vermietet haben, heißt es in einer Aussendung.
Gegenüber jenen rund 100 Mieter, die bei der illegalen Vermietung eine Bagatellgrenze von einzelnen Nächten überschritten haben, setzt Wiener Wohnen harte Sanktionen: Die Kündigung des Mietverhältnisses und eine dauerhafte Sperre für den Gemeindebau. Außerdem beabsichtigt Wiener Wohnen die nachträgliche Herausgabe des erzielten Gewinns einzufordern.
„Als Stadt des sozialen Wohnbaus setzen wir auf eine konsequente Politik und klare Regeln im Umgang mit Kurzzeitvermietungsplattformen, für illegale Untervermietung im Gemeindebau gibt es in Wien keinen Platz. Umso erfreulicher, dass die hartnäckige Arbeit der letzten Jahre Wirkung zeigt: Zum einen ist illegaler Untervermietung ein Riegel vorgeschoben und zum anderen bleiben auch Fälle aus der Vergangenheit nicht ohne Konsequenzen“, betont Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.
Der soziale Wohnbau mit der großen Errungenschaft, leistbares und sicheres Wohnen für die Wienerinnen und Wiener zu bieten, darf nicht von einigen wenigen zur Geschäftemacherei missbraucht werden.
Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál
Bild: Eva Manhart
Hintergrund: OGH-Urteil bestätigt Vermietungsverbot
Wiener Wohnen hatte im Sommer 2020 die Kurzzeitvermietungsplattform Airbnb geklagt und in drei Instanzen Recht bekommen. Ein OGH-Urteil setzte im November 2022 einen Schlusspunkt hinter die gerichtliche Auseinandersetzung. Seither ist Airbnb das Anbieten von Gemeindewohnungen der Stadt Wien auf seiner Plattform untersagt worden. Außerdem muss das Unternehmen sicherstellen, dass keine Vermietungsanzeige für eine Gemeindewohnung auf seiner Plattform gestellt wird.
Wiener Wohnen liefert der Plattform regelmäßig Listen aller Adressen von Gemeindewohnungen. Airbnb gleicht die Adressen ab und unterbindet die Freischaltung der Wohnungen auf seiner Vermietplattform. Das Urteil verpflichtete Airbnb auch, Wiener Wohnen die Umsätze und Gewinne, die durch die illegale Vermietung von Gemeindewohnungen erzielt wurden, bekannt zu geben.
Im Zeitraum von zehn Jahren (2012 bis 2022) haben insgesamt 250 Mieter ihre Gemeindewohnung über Airbnb illegal untervermietet, in rund 100 Fällen wurde dabei die Bagatellgrenze von wenigen Nächten deutlich überschritten. Gegen diese Mieter geht Wiener Wohnen nun mit Sanktionen vor.
Kündigungen, lebenslange Sperren und Geldrückforderungen
In den vergangenen Jahren wurde die Information und Aufklärung gegenüber den Mieter zum Thema illegale Untervermietung verstärkt, andererseits wurde massiver Druck aufgebaut, ein solches Verhalten zu unterbinden: unter anderem durch die Kontrolle von Plattformen und die Zusammenarbeit mit Privatdetektiven.
Die Wirkung dieser Maßnahmen zeigt sich deutlich: Von den nun ausgeforschten 100 Fällen haben 70 Mieter bereits ihre Gemeindewohnung aufgegeben. Auch über sie wird eine lebenslange Gemeindebau-Sperre verhängt und eine Rückforderung des erzielten Gewinns steht ins Haus.
Das gilt auch für jene 30 Mieter, die noch in einem Mietverhältnis mit Wiener Wohnen stehen. Sie haben in den letzten Tagen eine mietrechtliche Verwarnung erhalten samt Aufforderung ihre Wohnung zurückzugeben, wenn kein dringendes Wohnbedürfnis besteht. In zwei Härtefällen wurden bereits Kündigungen ausgesprochen. Bei allen diesen Fällen fordert Wiener Wohnen die nachträgliche Herausgabe des erzielten Gewinns ein.
Die restlichen aufgedeckten Fälle betreffen Mieter, die vor Jahren ihre Wohnung für einen oder wenige Tage untervermietet haben, aber aktuell nach wie vor in dieser Gemeindewohnung leben. Sie werden schriftlich verwarnt und auf das Untermietverbot hingewiesen.
Zwei illegale Hotels gesperrt
Bis Ende März 2025 sind insgesamt 887 Anzeigen im Referat Kontrolle Kurzzeitvermietung der Baupolizei (MA 37) eingegangen. Das meiste davon betrifft Wohnzonen, wo das Kurzzeitvermieten eingeschränkt ist. Davon wurden bislang 163 Strafanträge weitergeleitet, Tendenz steigend. Bei schweren Verstößen oder wiederholtem Zuwiderhandeln kann das Höchststrafmaß bis zu 50.000 Euro pro Wohnung betragen. Zudem hat die Baupolizei bei Kontrollen zwei illegale Hotels in Wien geschlossen.
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