Stieg selbst aus
Für diesen Vergleich bietet sich der AK-Bankenrechner (siehe Linkbox) an - oder man erkundigt sich bei den Geldinstituten. Eltern sollten wissen, worauf sie sich einlassen, raten die Konsumentenschützer. So kann die Kontoschließungsgebühr bis zu 15 Euro ausmachen. Außerdem: Wenn die Eltern beim Konto des minderjährigen Kindes nicht zeichnungsberechtigt sind, darf ihnen das Geldinstitut keine Auskünfte geben. Andererseits haften sie nur dann für die Kontoführung des Sprösslings, wenn sie eine entsprechende Erklärung unterschrieben haben.
Achtung: Wenn das Konto überzogen werden darf, können bis zu zwölf Prozent Zinsen anfallen.
Symbolfoto: rubra
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