"Jeder Tag mit dem Sachverständigen kostet enorm viel Geld", mahnte die Richterin. Einige Fragen des Reiter-Rechtsvertreters wurden vom Gericht nicht zugelassen. Unerwarteten Beistand erhielt Bandion-Ortner von der Verteidigerbank, wo sich der Anwalt von Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger, Richard Soyer, meldete. Die Befragung zu Rechtsfragen sei nicht zuzulassen, protestierte Soyer und warf seinem Anwaltskollegen Herbst vor: "Ich glaube, Sie kennen die Vorschriften der Strafprozessordnung nicht."
Der Sachverständige habe im Rahmen der Befunderhebung immer "Wertungen" eingebaut, verteidigte Anwalt Herbst seine ausführliche Befragung. Allfällige Wertungen dürfe das Gericht aber ohnehin nicht übernehmen, eine Übernahme von Wertungen könne im Rechtsmittelverfahren geltend gemacht werden, versuchte die Richterin den umfangreichen Fragenkatalog abzukürzen - allerdings mit wenig Erfolg.
Neue Angaben von Kleiner
Zuvor hatte Kleiner eine frühere Frage von Wolfgang Schubert, Anwalt von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner, nach einem finanztechnischen Fachbegriff beantwortet: "Range Accrual" bezeichne eine Zinsenvereinbarung innerhalb einer gewissen Bandbreite, erläuterte der Sachverständige. Auch zur Charakterisierung von Wolfgang Flöttls Tätigkeit lieferte Kleiner neue Angaben: Kein Makler, kein Broker, kein Investmentbanker sondern ein "Händler" sei der nunmehr Angeklagte gewesen. Zuletzt hatte Kleiner den Angeklagten Flöttl als "Geldsammelstelle" bezeichnet.
Das schlechte Geschäft für die BAWAG durch die Übernahme von Flöttls Bildern nach dem 639-Millionen-Dollar-Verlust im Oktober 1998 wurde in Zahlen dargestellt: Um Flöttls Kunstwerke mit einem Versicherungswert von 233 Mio. Dollar (155 Mio. Euro) verwerten zu können, wurde ein Kredit Flöttls beim New Yorker Auktionshaus Sotheby's in Höhe von 154 Mio. Dollar abgelöst. Flöttl wurde zwar seine Bilder aber auch die hohe Kreditschuld los. Der Bank-Vorstand wollte den Veräußerungserlös der Bilder und der Liegenschaften zur Abdeckung der Flöttl-Verluste verwenden.
"Drehschwindel" bei Elsner
Klagen von Elsner über "Drehschwindel" hatten am Vormittag zu einer kurzen Verhandlungsunterbrechung geführt. Der 72-jährige herzkranke U-Häftling musste trotz geäußerter Beschwerden bis zum Schluss der Verhandlung im Gerichtssaal bleiben. Der ständig anwesende Arzt Leopold Günter Steurer konnte keine auffälligen Werte bei Elsner feststellen.
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