Andrea Herberstein, Heinz Boxan und Johann Maximilian Herberstein heißen die Angeklagten. Als Zeugen sind unter anderen gerufen: Waltraud Klasnic, Gerhard Hirschmann und Thomas Hampson. Staatsanwalt Johannes Winklhofer wirft ersteren beiden schweren Betrug und Abgabenhinterziehung und allen Dreien grob fahrlässige Beeinträchtigungen von Gläubigerinteressen vor.
Enormer Vermögensschaden
Andrea Herberstein soll "durch betrügerisches Vorgehen einen Vermögensschaden des Landes von zumindest 73.764,23 Euro; der ehemalige Gutsverwalter Heinz Boxan von zumindest 70.548,66 Euro" zu verantworten haben. Der Strafrahmen für das Delikt beträgt ein bis zehn Jahre.
"Der von Andrea Herberstein betriebene übermäßige Aufwand blieb Maximilian Herberstein nicht verborgen", heißt eine Begründung für die Mit-Anklage des Sohnes. "Weil er die von Andrea Herberstein mit verschiedenen Geldinstituten ausgehandelten Kreditverträge zu unterfertigen hatte und durch Mitverbrauch der Entnahmen von Andrea Herberstein, den übermäßigen privaten Aufwand kannte." Für grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen kann es eine Strafe von bis zu einem Jahr geben.
Im Falle der vorgeworfenen Abgabenhinterziehungen (Andrea Herberstein, Heinz Boxan) droht neben einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr auch eine Geldstrafe bis zum Zweifachen des Schadenswertes.
Werner Kopacka
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