Zugleich kündigte Nittel Rechtsfolgen aus dem Prozess an: "Da wird es sicher neue Ermittlungsverfahren geben!" Geigers Verteidiger Manfred Ainedter kritisierte diese Aussagen heftig und stellte eine Amtshaftungsklage in den Raum.
"Eines Rechtsstaats unwürdig"
Richterin Minou Factor hatte in der Begründung für den Freispruch festgestellt, in der Amtshandlung in der Sauna-Affäre, die sich ursprünglich gegen den Geiger-Freund Wolfgang B. richtete, hätten Methoden Platz gegriffen, "die eines Rechtsstaats unwürdig sind". So ergab das Beweisverfahren Hinweise, dass die anonyme Anzeige, mit der die Sache ins Rollen gekommen war, möglicherweise von einem Polizeibeamten verfasst wurde und auf einer alten Anzeige beruhte, die gar nicht auf Wolfgang B., sondern den vorherigen Betreiber der "Goldentime"-Sauna gemünzt war.
Weiters wurden zumindest Verdachtsmomente aufgezeigt, wonach die richterliche Genehmigung für die Telefonüberwachung bei B. von der ermittelnden Kriminaldirektion (KD) 1 mit einer übertrieben dargestellten Verdachtslage "erschlichen" wurde. Gerade die Telefonate, die Geiger mit seinem Freund führte, hatten den Hofrat ja seinen Job gekostet und ihm in weiterer Folge ein Amtsmissbrauch-Verfahren eingebracht.
Vorgänge "auf jeden Fall beleuchten"
Weder die Oberstaatsanwaltschaft noch Gerhard Jarosch, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, wollten am Freitag diese Indizien kommentieren. Man werde die Vorgänge "auf jeden Fall eingehend beleuchten" und - sollte ein bestimmten Personen zuordenbares, strafrechtlich relevantes Fehlverhalten zutage treten - diese "verfolgen", bemerkte Sprecherin Nittel.
Das dürfte bedeuten, dass die Rolle des mittlerweile außer Dienst gestellten und wegen mehrfachen Amtsmissbrauchs in erster Instanz abgeurteilten Wiener Landespolizeikommandanten und erwiesenen Geiger-Rivalen Roland Horngacher untersucht wird. Eng dürfte es auch für den inzwischen versetzten KD 1-Oberst Roland Frühwirth werden.
Verfahren wegen falscher Zeugenaussage gegen Frühwirth?
Unter anderem könnte sein Zeugenauftritt im Geiger-Prozess zu strafrechtlichen Folgen führen: Die Staatsanwaltschaft hat bei Gericht bereits eine separate Protokollabschrift mit der Aussage des Oberst angefordert, um die Einleitung eines Verfahrens wegen falscher Zeugenaussage zu prüfen.
Verteidiger: "Staatsanwaltschaft schlechter Verlierer"
Mit heftiger Kritik an der Anklagebehörde reagierte Ainedter auf die Ankündigung der Staatsanwaltschaft, man werde den Freispruch für den Polizeihofrat bekämpfen: "Die Staatsanwaltschaft scheint ein schlechter Verlierer zu sein!" Ainedter stellte eine Amtshaftungsklage in den Raum, sollte der Freispruch in Rechtskraft erwachsen: "Es ist noch zu früh, darüber nachzudenken. Aber ausgeschlossen ist es nicht."
Nach dem Amtshaftungsgesetz haben Bund und Länder für den Schaden am Vermögen aufzukommen, den Personen in Vollziehung der Gesetze einer Person durch rechtswidriges Verhalten zufügen. Sollte der nunmehrige Freispruch in zweiter Instanz bestätigt werden, könnte der nach wie vor suspendierte Geiger, der mittlerweile als Sicherheitsberater bei Magna tätig ist, jedenfalls seinen beträchtlichen Verdienstentgang einklagen.
Polizeipräsident Gerhard Pürstl sagte, dass Geiger einen Rechtsanspruch auf seine Rückkehr in den Polizeidienst habe, wenn ein rechtskräftiger Freispruch und eine Einstellung des Disziplinarverfahrens vorliege. Der Polizeipräsident zeigte sich "nicht sonderlich überrascht", dass im Beweisverfahren Fragwürdiges zur Amtshandlung in der Sauna-Affäre herausgekommen sei. "Ich hätte mir zumindest erwartet, dass bestimmte Dinge widerlegt und klargestellt werden würden", betonte Pürstl in Bezug auf die Aussage vom Ex-KD 1-Chef Roland Frühwirth vor Gericht.
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