Dem Hafner wird primär angelastet, dass er in unbefugter Weise eine Heizanlage eingebaut hat, die nicht den technischen Normen entsprochen hat, hieß es von der Anklagebehörde. Dem Ehemann der Hausbesitzerin - die Tochter des Ehepaares war beim Unglück selbst verletzt worden - wird angelastet, dass er den Hafner mit der Installation der Heizanlage beauftragt und ihn dabei unterstützt hat.
Zudem hat er die Anlage nicht der Baubehörde gemeldet, was zur Folge hatte, dass keine Überprüfung vorgenommen werden konnte, so der Vorhalt der Staatsanwaltschaft.
Kachelofen explodierte
Bei der Explosion am 10. August 2007 waren zwei Studenten getötet und sechs weitere junge Männer und Frauen zum Teil schwer verletzt worden. Die Tochter des oberösterreichischen Ehepaares wollte zusammen mit ihren Studienkollegen einen kurzen Wanderurlaub in der Obersteiermark verbringen, als ihnen der Kachelofen mit integriertem Wärmetauscher im Ferienhauses sprichwörtlich um die Ohren flog.
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