Gegenoffensive

Martin will Schadenersatz von EU-Betrugsfahndern

Österreich
22.11.2007 20:26
Nach einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft Wien muss sich der EU-Abgeordnete Hans-Peter Martin wegen angeblicher Malversationen bei der Verrechnung seiner Sekretariatszulagen nicht vor Gericht verantworten. Jetzt will Martin die Möglichkeit von Schadenersatzforderungen gegen das EU-Betrugsbekämpfungsamt OLAF sowie eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte prüfen.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bestätige, "was ich seit drei Jahren gesagt habe". Außerdem habe es "nie Ermittlungen gegen mich, sondern gegen den Kontenbetreuer gegeben", so Martin.

"Haltlose Anschuldigungen"
Die "haltlosen Anschuldigungen" von OLAF hätten "einen massiven Einfluss" auf den Ausgang der Nationalratswahl 2006 gehabt. Deswegen hätten seiner "Liste Hans-Peter Martin" am Ende 1,3 Prozentpunkte zum Einzug in den Nationalrat gefehlt. Sein Anwalt prüfe nun alle rechtlichen Möglichkeiten. Das Vorgehen von OLAF sei "beispiellos in der Geschichte der EU-Institutionen" gewesen.

Gerhard Jarosch, der Sprecher der Anklagebehörde, stellte fest: "Auf Basis der OLAF-Erhebungen sowie der Ermittlungen des Wiener Straflandesgerichts Wien konnte nicht mit der für ein Strafverfahren nötigen Sicherheit nachgewiesen werden, dass formell mangelhaft verrechnete Zulagen dem Abgeordneten auch tatsächlich nicht zugestanden wären". Auch eine zweckwidrige Verwendung der ausbezahlten Zulagen sei Martin nicht nachzuweisen gewesen.

OLAF hatte den Europa-Abgeordneten im Dezember 2004 wegen Betrugsverdachts in Zusammenhang mit seiner Sekretariatszulage angezeigt. Martin führte die Vorwürfe stets auf "Formfehler" zurück, die in der Substanz nicht ihm anzulasten seien, sondern seinem damaligen Kontenbetreuer Christoph Matznetter bzw. dessen damaliger Kanzlei Merkur Treuhand.


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