Wegen hoher Wohnkosten

Für Studenten gibt es 1000 Gemeindewohnungen

Wien
17.04.2025 15:14

Sonderaktion der Stadt Wien: Ab 1. Mai 2025 kommen Nachwuchsakademiker nun leichter an ein eigenes Zuhause. Denn es werden günstige Wohnungen im Gemeindebau zur Verfügung gestellt.

Alleine in Wien gibt es mehr als 193.000 Studenten. Diese sind von den stark steigenden Kosten beim Wohnen besonders betroffen. Laut Arbeiterkammer müssen Nachwuchsakademiker 43 Prozent vom Einkommen für ihre Wohnkosten aufwenden. In privater Miete – der häufigsten Wohnform – beträgt die Belastung sogar 49 Prozent. Die Nachfrage nach leistbarem Wohnraum ist also groß.

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Besonders Studierende sind auf dem privaten Wohnungsmarkt mit befristeten Mietverträgen und hohen finanziellen Belastungen konfrontiert.

(Bild: Eva Manhart)

Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ)

Die Stadt reagiert darauf nun mit einer befristeten Sonderaktion und gibt ab dem 1. Mai 1000 Gemeindewohnungen frei – ohne den bisher erforderlichen „dringenden Wohnbedarf“. Zur Verfügung gestellt werden Wohnungen mit ein bis zwei Zimmern und einer Größe von rund 35 bis 45 Quadratmetern. Diese sollen zwischen 230 und 300 Euro monatlich kosten. Die Wohnungssuche erfolgt online über die Webseite der Wohnberatung Wien und ist auf drei Monate begrenzt – bis 30. September 2025. Die Voraussetzungen dafür?

Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Staatsbürgerschaft, ein Einkommen unter der Obergrenze, vollendetes 18. Lebensjahr und ein seit mindestens zwei Jahren durchgehender Hauptwohnsitz in Wien – unabhängig von der konkreten Adresse. Und: man muss an einer Wiener Universität oder Wiener Fachhochschule studieren. Man will damit „leistbaren und sicheren Wohnraum im Gemeindebau für Studierende leichter zugänglich machen“, so Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ). Doch das ist nicht die einzige Neuerung.

Um Zugang zu einer Gemeindewohnung oder einer geförderten Wohnung zu haben, musste man bisher zwei Jahre durchgehend an einer einzigen Wiener Adresse gemeldet sein. Dieses Vergabekriterium fällt mit 1. Mai. Künftig reicht ein durchgehender Hauptwohnsitz von zwei Jahren in Wien, unabhängig von der Anzahl der Adressen.

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