Die Ohrfeige des Verfassungsgerichtshofes gegen die Mindestsicherungsregelung Niederösterreichs hat gesessen. Wieder einmal zeigt sich, dass übertriebener Föderalismus ohne einheitliche Gesamtlinie nichts bringt und nur viel an Steuergeld kostet. Längst hätte sich der Bundesstaat massiv gegen die einzelnen Regelungen der Bundesländer zur Wehr setzen und einheitliches Recht auf dem gesamten Territorium Österreichs im Bereich der Mindestsicherung durchsetzen müssen. Selbstverständlich ist dabei auch zu berücksichtigen, dass Menschen, die in ein beitragsorientiertes System eingezahlt haben, aus diesem im Notfall mehr abschöpfen können bzw. sollen als Menschen, die bis dato noch keine Beiträge geleistet haben. Das ist ja der ureigenste Sinn eines derartigen Systems, und daran sollte auch nicht wegen möglicher Verletzung des Gleichbehandlungsprinzips gerüttelt werden. Die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz kann ja auch nicht bedeuten, dass jede Person – egal, ob sie bei einer Bank Geld angespart hat oder nicht – anlassbedingt denselben Betrag beheben kann. Sehr rasch wird daher eine bundesweit geltende und verfassungsrechtlich abgesicherte einheitliche Regelung bei den Mindestsicherungen notwendig sein, um den derzeitigen Beitragstourismus diverser Asylberechtigter zu unterbinden.
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